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Einleitung.

XXIX

keine Spur einer Benutzung des Z., die irgendwie über
das 6. Buch des Syrers hinausführte, so dafs auch von
hier aus sich die Richtigkeit der oben (S. XX) gemachten
Beobachtung bestätigt.

Euagrios ist, so viel wir wissen, der einzige Autor,
der den Zacharias im Original benutzt hat, unseren Syrer
ausgenommen. Dieser aber hat ihn nicht nur benutzt,
sondern das ganze Werk, von einigen Kürzungen ab-
gesehen, in seine Kompilation aufgenommen.

Der im kaiserlichen Palaste wohnende und im Dienste
der Kaiser beschäftigte Euprax(ios) hatte Zacharias auf-
gefordert, ihn zu unterrichten über die Schicksale der
Kirche unter der Regierung des Markianos und im be-
sonderen seit der Synode zu Chalkedon, der Urheberin
der Glaubensspaltung (vgl. 3, 1 S. 3, 10 ff.). Euprax(ios)
ist uns aus Vit. Sev. bekannt; er ward dort als „einer
der Eunuchen in den kaiserlichen Gemächern" bezeichnet
(s. o. S. XXII). Zur Zeit der ca. 515 verfafsten Vit. Sev. war
er nicht mehr unter den Lebenden, denn Z. redet von ihm
als „ehrenvollen Angedenkens" (V. S. 28, 2). Da unser Syrer
den Eingang der Schrift des Z. Wörtlich mitteilt, so ist
die Annahme ausgeschlossen, dafs irgend welche Notizen
aus den ersten beiden Büchern des Sammelwerkes (etwa die
Bemerkungen über die ephesinischen Synoden) auf Z. zurück-
gehen. Andererseits haben wir das formelle Zeugnis 6, 7
S. 99, 5, dafs Z. seine Erzählung „bis hierher", d. h. bis
zum Tode Zenons, geführt hat. Somit gewinnen wir das
Recht zu der bestimmten Behauptung, dafs die Schrift des
Z. den Zeitraum von 450—491 behandelte.1) Da er
bereits 490/491 in Konstantinopel war (s. o. S. XXII), so
spricht nichts dagegen, dafs er kurz nachher, und jedenfalls
bevor die Politik des Anastasios ihre spätere Wendung
nahm, geschrieben hat.

1) Es verdient Erwähnung, dafs bereits Cave (s. S. XXII)
462 das Richtige hat: condidit historiam ecclesiasticam (Zacha-
rias) ab exordio Marciani Imperatoris usque ad principatum
Anastasii, i. e. ab anno 450 ad annum usquB 491.
 
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