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Albini, Franz Josef ¬von¬ [Bearb.]; Hartmann, Kaspar [Bearb.]
Für und Wieder die Mainzische Konstitution: bestehend in I. D. Teutsch Etwas über die mainzische Konstitution. II. Hartmann Etwas über das Etwas des D. Teutsch. III. D. Teutsch Ein Paar derbe Worte an Kaspar Hartmann — Frankfurt, 1793 [VD18 13545221]

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https://doi.org/10.11588/diglit.30620#0011
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Staaten/ wie die katholischen geistlichen Fürsten
Die leztern sind Wahlfürsten / und von einer
guten Wahl hängt allerdings sehr viel ab. Wenn
die Dom -Capitularen oder die Wahlmänner ei-
nes geistlichen Fürstenthums nicht so sind, wie
sie seyn sollten; so ist es kein Fehler der ur-
sprünglichen und gesezlichen Verfassung; sondern
Gebrechen, den leicht abzuhelfen ist.
An Ansehung des Adels bin ich mit Ihnen
«inverstandcn, daß er dem wahren persönlichen
Verdienste uachstehen müsse;
dlam er proavos et czüLS non seoimus
ipsi, Vix ea nolkra voco *).
Ich kenne selbst eine Menge hochadlicher Müs-
siggänger/ von denen vollkommen gilt, was IVlr.
eie keansodre von ihnen sehr richtig sagt:
ltnün il a kalia cies Fons oitiks, csssiünsans
smbulaos, taits pour an^rnenter Io nornbrs äs
Aens. grii nbseäent les prinoos sous cenv
sortes rls titres äiikerens; cs ns lont t^nsäes
sourtilsns **).
Ist es aber gerecht/ deswegen andere recht-
schaffene Manner und Familien zu betrüben; den
ganzen Adel zu vertilgen , oder ihm seine auf
Grundgesetzen ruhenden Vorrechte zu nehmen?
Ich denke: Nein. So wie mancher unserer Kol-
legen Doktor geworden ist/ der nur sein Geld auf
eine benachbarte hohe Schule geschickt hak/ um
sich das Diplom zu erkaufen/ so hat Wohl auch
schon mancher den Adel blvs damit erhalten,
daß er sich für den Mangel seiner Verdienste mit
klingender Münze abgefunden hat. Indessen,
so wie jener gleichwohl immer ein Doktor ist/ so
mag auch dieser immerhin ein Adelicker seyn und
bleiben. Mir scheint/ es sind alle wohlerworbene
und ailtig verliehene Rechte, Privilegien und Im-
munitäten des Adels, welche neben einer guten

Oviä. >terrm. i;_ 140.
tmroä. Zen. ä 1' ccuäe äe ls xolit'iguc etc.wm.
4.
 
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