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Alembert, Jean Le Rond d'; Weissegger von Weissenegg, Johann Maria [Übers.]
Des Herrn von Alemberts Anfangsgründe der Philosophie (Band 1) — Wien, 1787

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https://doi.org/10.11588/diglit.22590#0105
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ter eingeführct hak. Man heißt Vdtchvechm
rede Handlung, die auf die Verletzung der na-
türlichen geschriebenen Gesetze aözweckt. Von
diesem einzigen Begriffe können wir, wie wir
cs weitcr unten sehen werden, die Prinzipien
ableiten, nach welchen man die Beschaffenheit'
und den Grad der Grösse eines jeden Vevbl't>
chens beurtheilen kann.

Die natürlichen, ungeschriebenen Gesetze
sind jene, mit derer Uibertrecung keine Strafen
verbunden sind, weil diese Übertretung keine
solche Verwirrung in der Gesellschaft nach sich
ziehet, als die Uibercrettung der geschriebenen,
natürlichen Gesetze. Allein wenn die Beobach-
tung dieser letztern zur Aufrechthaltung der Ge-
sellschaft nothwendig ist , soists die Beobachtung
jener nicht minder, wenn die Gesellschaft ange-
nehm und blühend werden soll; ihre Übertre-
tung schleicht wie ein langsames Gift, das sie un-
bemerkt untergraben, und endlich auflöstn
muß. Warum aber scheinen die Gesetzgeber
nichtsdestoweniger die Beobachtung dieser Gese-
tze dem Willkühr der Volker heimgestellet zu ha-
ben? Warum gibt es kein Rechtsmittel wider
den Geiz, die Härte gegen die Unglücklichen,
wider den Undank, und die Untreue ? Ist em
G z Mensch,
 
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