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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XL]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0208
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188 Die neusten Offenbahrungen.
Religion beruhet —- sollte dieß nicht gleiche Vor-
rechte haben als Werke des Geschmacks? Welcher
freyeUeberfetzer kann dafür stehen, den Sinn des Ori-
ginals immer vollkommen richtig auszudrücken ? a)
Wie oft wird ein zartes Gewissen miötrauisch
gegen ihn werden? Würde dem Juristen eine freye
Übersetzung des Korpus Juris vollkommen Genü-
ge thun? wird er nicht eine genaue, obgleich nicht
wörtliche jener vorziehen? b)
Kurz diese Rechtfertigungen sind nicht nöthig,
des Herrn Verfassers Absicht ist patriotisch und
rühmlich; die zur Erreichung derselben beobachteten
Maximen rechtmäßig und paffend«.
Daß er aber denselben auch ordentlich treu ge-
blieben fty, um das einzusehen, bedarf keiner großen
Wissenschaft, sondern nur der kleinen Mühe, in her-
vorstechenden Stellen, wo man die Anwendung jener
Gesetze verlangen kann, die Version mit der Ur-
schrift
3) Aber kann wohl der genaue und wörtliche mehr
- dafür stehen ? Hangt es nicht bey allen Uebersetzungs-
arren einmal von der Ansicht und dann von der
Ehrlichkeit des Uebersetzers ab, daß der Sinn ge-
troffen werde? Anmerkung von einer andern
Hand.
b ) Es kommt darauf an. Will er den Sinn desOri-
ginals ohne Gefahr des JrrthumS wissen, so
hilft ihm auch die wörtliche nichts. Will er aber
bloß zur Unterhaltung lesen, so wird ihm die freue
lieber seyn. A, v. e. a. H.
 
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