Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

DOI Heft:
[Recensionen]
DOI Artikel:
[Recensionen XXI-XXXX]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0082
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
74 ^VürZc'>vem ZudstUia UipioknaricL.
wird er wohl den größten Theil seines edlen Wm^>
schcs selbst erfüllen. In vorgedachten Statuten
ist die ganze Stiftsverfassung enthalten. Was ein
jeder Prälat, der Probst, Dechant, Scholastcr
und Sänger für eine Amtsverrichrung zu besorgen
haben, besagen ganz deutlich die angeführten Be-
eidigungeformeln. Die Vorschriften für die übrige
gcist- und weltliche Kirchediener, und derselben Be-
eidigungen überzeugen uns von der vortrefflichen
Einrichtung, dieser in den Carolingischen Zeiten ge-
stifteter Kirchen. Die Anzahl der Personen dieses
Stiss, war vormals sehr beträchtlich, da solches
nebst zwölf Chorherren und dem Probste, 7a Vi-
carios zählte. Durch jene sollte der Heiland mit
Len Aposteln, durch diese aber dessen 72 Junger
vorgcstellt werden. Besonders merkwürdig ist, daß
wenn in diesem Stift eines Chorherrn Stelle erle-
diget, und kein kayserlicher, oder erzbischöfflicher
Prccist vorhanden ist, sie durch eine eapitularische
Wahl ersetzt wird. Die Erledigung einer solchen
Stelle, muß sich in den stiftischen Monaten erge-
ben. — Die Liebhaber der uralten Lyturgie werden
in diesen Statuten ein vorzügliches Vergnügen in
Anordnung derKirchengcbräuche finden. Von die-
sem Stift hat Hr. W. vor einigen Jahren eine
diplomatische Abhandlung ans Licht gestellt, in sei-
ner vioeceli lckoZuMms in ^rcbiüigcoustus üiüinäia;
wo aus den original Urkunden, der Ursprung, Fort-
gang und abaeänderten Benahmung des Stifts zu
St. Bartholomäi mit vieler Gründlichkeit ent-
wickelt worden ist. Nach diesen Statuten, wodurch
daö sonst ganz dunkle mittlere Zeitalter in ein hel-
leres Licht gesetzt wird, folget unter Num. 2. ein
ebenso schätzbares Stück: nämlich KeZem koma-
norum
 
Annotationen