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Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

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https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0158
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i ZO Genau? Beurteilung:e.
Kap. i6. Von dem Befugen der Schullehrer
gegen die Kinder, wie auch deren Züchtigung; die-
ses Kapitel hat uns vorzüglich gefallen, und ist,
wie wir glauben, auf dem rechten Wege. Wer
Kinder ziehen will, muß sich mehr in die Positur
eines Vaters setzen, als einen gebietrischcn Herrn
machen, und erfüllte daher gar keinen sogenannten
Schulmonarchen und Pedanten geben. Der Ver-
fasser scheint hier, wie es seyn soll, besonders der
Methode zu folgen, nach welcher Gott mit den
Menschen, als mit seinen Kindern handelt, und so
sollte es seyn. Warum abstrahirt man doch die
Regeln der Zucht so gar nicht von der Art und
Weise, wie Gott mit den Menschen umgeht. Jedoch
könnte jeder Punkt von den gelinden und strengen
Mitteln noch spccieller ausgearbcitet seyn.
Kap. i8. Von anzustellenden Schuluntem-
düngen. Es sollen Pfarrherrcn und Prediger zu
fleißiger Unterredung wegen vorhandener Schul-
mängel zusammen kommen. Uns ist dabcy nur die
Frage eingefallen: Aber warum glaubte man sie
denn zu einer erneuerten Schulordnung nicht nöthig
zu haben? — Wir wollen alles das, was wir so
wohl wider diese erneuerte Schulordnung insbeson-
dre haben, als auch aller Schulverbesserung wegen
zu erinnern ist, noch in einigen Anmerkungen beys
fügen..
Die erste. Die Grundlage zu Schulansialten
müssen nicht bloße Erfahrungen seyn: Man muß
besonders a priori darüber nachdenken, und sie aus
der allgemeinen Natur des Menschen, und der Seele,
und den Absichten des Schulwesens überhaupt hew
Hökern Dann wird man auf Wahrheiten kommen,
dir
 
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