Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 4.1775a

DOI Heft:
[Recensionen]
DOI Artikel:
[Recensionen XXIII-XLIII]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22489#0062
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Z4

Freymülhige Gedanken
schadet und sie verächtlich gemacht hätten. Die
ersten beiden sprechen in einem ziemlich bescheide-
nen Tone (den jedoch der zweyte manchmal auch in
den gröbern hcrabstimmt) und lassen sich endlich noch
lesen, der letztere aber ist ein elender Schwätzer, dem
cs an Philosophie und Exegese— kurz an allem
fehlt, was zu Führung eines solchen Streits erfor-
dert wird. Mit dem wollen wir Uns also gar nicht
einlassem Er mag auf seinen fünf Sinnen behar-
ren, so lang es ihm beliebt. Von den erster« bey-
den aber wollen wir unsere Gedanken kurz sagen.
Der erste hebt, wie gewöhnlich, mit dem Reli-
gionöcide an. Diese tÜLtmIenam eenries recanta-
rsm wollen wir übergehen, mit Beziehung auf das,
was in einer der vorhergehenden Recenstonen dar-
über gesagt worden. Der ehrliche Mann mag sich
nur erst besinnen, daß er und seine hyperorthodoxe
Parthcy die Kirche wahrhaftig nicht ausmacht, der
die andere (welche gewiß die zahlreichste ist, wenn
man nicht blos die Glieder der Kirche mitzählen
will; welche sich öffentlich in Schriften declarirt
haben) weichen und mit Begebung ihrer Rechte den
Platz lassen müßte.
Hierauf kommt er S. i6.17. (der andere S.
45) auf die zu besorgende Verwirrungen, die in der
Kirche alsdann entstehen würden, wenn jedem Lehrer
freygelassen wäre, zu lehren, was er wollte. Wir
antworten, daß dieß seine Gegcnparthey nie verlangt
hak. Ein andres ist das Recht, daß die vocüores
publlLl tkeolo§irre haben müssen / die Mängel des
Lehrbcgriffs anzuzeigen, und auf eine Reforme dessel-
ben anzutragen. Ein andres das Recht, das iedem
Pfar.
 
Annotationen