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Allgemeine theologische Bibliothek — 4.1775a

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[Recensionen]
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[Recensionen LXI-LXXIV]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22489#0199
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kUbronmZ, 191
chengesctze zu machen, und zu epcommuniciren. Das
ändere ist eine Fortsetzung über die päbstlichen Ge-
setze, über ihre Vekannlmachung und die Dispense
tionen. Das dritte betrachtet das ganze Corpus des
kanonischen Rechtes und macht sonst noch Anmerkun-
gen üb r die römische Bücherccnsur und die apo-
stolische Legaten. Die siebente Dissertation von den
Pnmatrechken, welche dem römischen Stuhle von den
Concimn und Bischössen cingeräumet worden sind:
was überhaupt dießfals in späteren Zeiten der römi-
schen Kirche zugesiandcn worden sey, insonderheit
das Recht die Diöccstmgränzen zu bestimmen, neue
Ms-th'wer zu errichten u. d. K. 1. von der Re»
servation der Beneficien und den Annaten K. 2.
Von der Relation an den Pabst, seinem Rechte all-
gemcinc Concilien zusammen zu berufen, und seinem
Vorsitze K. z. Die achte Dissertation bestreitet noch
andere Rechte, welche sich öie römischen Bischöffe zuM
Nachlhei! der übrigen herausgenommen haben, wo
K. 1. von der Erwählung, Bestätigung, Wey-
hung der Bischöfe, K. r. ihrer Versetzung und Ab-
setzung, K- g4 von den Appellationen an den römi-
schen Hof, die Rede ist. Die neunte und letzte Diff
sertakion rüget allerley andere Miöbräuche an Lem-
selbigcn (K. i.) schläget hernach Wege und Mittel
vor, die Freyheit der Kirche zu behaupten (K. 2.)
und schliesset endlich in dem dritten Kapitel mit einer,
wie sie genennet wird, summarischen Demonstration
von der Güte und Wahrheit der febronianischen Lehr-
sätze»
Unsere Leser begreifen leicht, daß sich aus eis
nem Werke, das vom Anfänge bis zum Ende pole,
tnisch ist, ohne grausame Weitläuftigkeit kein Auszug
 
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