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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0266
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254 Abhandlungen.
fiuß haben, anders, als wir ihnen vorschreiben
wallen, denken, und die sich oft, so gerne sie woll-
ten , so ängstlich sie oft dabey sind, doch nicht von
dem, was wir als Wahrheit ansehen, überzeugen
können. Gewiß hat schon oft ein Staarskörper
ein nützliches Glied sich selbst durch dieß Verfah-
ren abgefchnirren. Man geberdek sich auch insge-
mein bey der Abforderung der Pflicht auf die sym-
bolischen Bücher so, als wenn jemand dadurch erst
in die Gesellschaft, unter Annehmung dieses Ge-
setzes ausgenommen würde, welches doch nicht ist.
Aber man hat mehrmalen Staat und Kirche, und
bürgerliche und kirchliche Rechte und Pflichten mit-
einander verwirrt, und mit einem üblen Erfolge
miteinander verglichen. Doch, vielleicht haben
wir uns schon zu lange bey den Gründen derer ver-
weilt, welche, um dem Zwange des Gewissens ein
Ende zu machen, wollen, daß die Verpflichtung
auf die symbolischen Schriften aufgehoben werde.
Es ist nun eben so billig, daß man den andern
Theil reden lasse, der die symbolischen Schriften
als ein edles Kleinod ansiehk, das man sorgfältig
bewahren müsse. Viele haben sich auch bemüht,
zu zeigen, daß kein Gewissenszwang damit verbun-
den sey. Damit haben sie blos den Haupteinwurf
aus dem Wege räumen wollen, von dem ich bereits
geredet habe. Die darüber gemachten Anmerkun-
gen will ich daher jetzt nicht wiederholen. Man
wird
 
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