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Abhandlungen.
chendiener, lehret immer nach den symbolischen
Büchern! Für euch und eure Gemeinden sind sie
zur Zeit immer noch gut! Aber um uns beküm-
mert euch nicht, wir wollen uns unsere Freyheit
Licht rauben/ und unsere bessere Einsichten
nicht einschrancken lassen. „ Diese Sprache ist
hoch / und — beleidigend.
Den andern Ausweg/ wovon ich zuvor geredet
habe/ finde ich beym seel. Töllner in seinem Un-
terricht S. 177» Anm. // Das alles, sagt er (und
meynt die wunderbaren Ausflüchte/ deren man sich
gegen die Verbindlichkeit der symbolischen Bücher
bedient) hakten diese grosse Manner (Clark/ Burnet/
Tillotson) nicht nöthig gehabt, wenn sie klar er-
kannt hatten, dass theilö die Absicht und mithin
auch die Verbindlichkeit symbolischer Schriften sich
nicht weiter, als auf den Glauben der Kirche, das
ist, auf die in dem christlichen gemeinsamen Glau-
ben gehörigen Lehrwahrheiten erstrecke; theils die
Verpflichtung dargegen ländlich, und mithin un-
gültig ist, wenn sie nicht die Verpflichtung zur
möglichsten weiteren Prüfung und Berichtigung
des darinn verfaßten Lehrbegriffs in sich fasst. „
Alle Verpflichtung auf symbolische Bücher hak
demnach eine doppelte Einschränkung. Sie be-
zieht sich blos aus die Lehrwahrheiten des gemein-
sinnen christlichen Glaubens: hernach hindert sie
di"
Abhandlungen.
chendiener, lehret immer nach den symbolischen
Büchern! Für euch und eure Gemeinden sind sie
zur Zeit immer noch gut! Aber um uns beküm-
mert euch nicht, wir wollen uns unsere Freyheit
Licht rauben/ und unsere bessere Einsichten
nicht einschrancken lassen. „ Diese Sprache ist
hoch / und — beleidigend.
Den andern Ausweg/ wovon ich zuvor geredet
habe/ finde ich beym seel. Töllner in seinem Un-
terricht S. 177» Anm. // Das alles, sagt er (und
meynt die wunderbaren Ausflüchte/ deren man sich
gegen die Verbindlichkeit der symbolischen Bücher
bedient) hakten diese grosse Manner (Clark/ Burnet/
Tillotson) nicht nöthig gehabt, wenn sie klar er-
kannt hatten, dass theilö die Absicht und mithin
auch die Verbindlichkeit symbolischer Schriften sich
nicht weiter, als auf den Glauben der Kirche, das
ist, auf die in dem christlichen gemeinsamen Glau-
ben gehörigen Lehrwahrheiten erstrecke; theils die
Verpflichtung dargegen ländlich, und mithin un-
gültig ist, wenn sie nicht die Verpflichtung zur
möglichsten weiteren Prüfung und Berichtigung
des darinn verfaßten Lehrbegriffs in sich fasst. „
Alle Verpflichtung auf symbolische Bücher hak
demnach eine doppelte Einschränkung. Sie be-
zieht sich blos aus die Lehrwahrheiten des gemein-
sinnen christlichen Glaubens: hernach hindert sie
di"