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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0308
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296 Abhandlungen»
Lehrsätzen so beschaffen sind, daß ich dadurch, so
weit ich sie hege, die öffentliche Ruhe nicht siöhre,
keine Revolution veranlasse, so lange darüber nie-
mand in seinen Religionsbegriffen behindert oder
gedrängt wird; so hab ich der Hauptabsicht meiner
Verpflichtung auf die symbolischen Bücher der
Evangelischen Kirche ein Genüge geleistet. Es
wird aber niemand sagen, daß die öffentliche Ruhe
gestöhrt werde, wenn ein Pfarrer etwas glaubt,
daß etwa auch andre Christenmenschen schon ge-
glaubt, die symbolischen Bücher aber eben nicht
gesagt haben.
Ich muß mir auch nicht einbilden, daß ich
durch meine Unterschrift an aLe Satze derselben
gehalten bin, daß ich nicht davon abgehen dürfte.
Wenn ich ihnen nur überhaupt von Herzen bey-
pflichke, d. i. wenn ich gewiß bin und wirklich
glaube und bekenne, baß dadurch mehr Wahrheit
ausgebreitet worden sey, als man vorher öffentlich
gehabt, gelehrt und gewußt hak: so handle ich
den Absichten dos Staats, der mich verpflichtet,
gemäß, und redlich. Mein Gewissen ist also frey,
gesetzt auch, daß ich mich von einigen Lehren, die
noch in diesen Büchern beybehalren sind, nicht
überzeugen könnte, oder gar das Gegentheil davon
glaubte. Cs könnte, ich sage dieß mit Bedacht,
es könnte sogar senn, daß ich einer oder der andern
Hauptmeynung der Reformatoren, womit sie, als
mit
 
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