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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0310
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r§z Abhandlungen.
pflichrung auf die fymbolischen Bücher nicht/ weiter
zu gehen/ da zumal gewiß ist/ daß unsre Beken-
ner in der Anzeige falscher und irriger Satze eher
zu wenig als zu viel rhun wollten.
Ich hab also bey meiner Unterschrift der sym-
bolischen Schriften die lauterste Gewissensfreyheik
bey nur selbst. Ich kann frey untersuchen. Es
dürfen mir manche Satze nicht gefallen. Ich bin
daran nicht gebunden. Ich muß nur gegen die
Evangelifche Religion keine Unruhen anfangett/
sie nicht zu verdrängen suchen. Je mehr ich mich
aber selbst noch vom Joche des Aberglaubens befreyft
je gewißer besteh ich auf dem Grundsätze der Aug-
spurgischen Conseßion/ und destomehr bin ich ihr
Verwandter. Man muß nur nicht meynen/ daß
der Lärmen / den einige harte Theologen allenfalls
erregen / die Freyheit des Gewissens aufhebe.
Nein! das können sie nicht/ und sie habtzn auch
die Macht nicht. Eine weise Regierung laßt sich
nicht aus der Fassung bringen. Sie verlangt nur
öffentliche Ruhe.
Das mag seyN/ wird zuan denken/ zumal so
lange man in der Stille für sich hinglauht. Aber
Wie geht es dem armen Lehrer der Religion? Wie
er es angrejfk/ so ist er in der Noch. Oder ist er
Hann nicht verbunden/ nach seiner besten Über-
zeugung das Evangelium zu lehren/ die symboli-
schen
 
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