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Allgemeine theologische Bibliothek — 6.1776

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https://doi.org/10.11588/diglit.22491#0234
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sr6 Erncsti Osterprogramma
Vielmehr ist hier wieder ein Unterschied zu be-
merken- Entweder hat der, der z. E. seiner Vor-
fahren, Sünde tragt, eben so, wie dicselbige, gc-
sündiget; oder nicht. In jenem Fall, der Klagl.
5 , 7. und Matth, az, z>. z6. vorksmmt, ist das
verhängte Uebcl, nach der authentischen Erklärung
Gottes Ezcch. 18. eigentlich die Strafe derjenigen
Sünden, die der, der cs leidet, selbst begangen hat.
Es kau aber auch als die Strafe der Sünde der
Voreltern angesehen werden, in so fern es ein Be-
weis ist, daß Gott bcy den Voreltern nicht aus
Gleichgültigkeit gegen die E ünde, sondern aus an-
dern wichtigen Ursachen Nachsicht und Langmuth
bewiesen habe.
Im andern Fall, wann der, von dem gesagt
wird, daß er die Sünde der Vorfahren trage,
nicht so, wie sie, gesündiget hat, kan auch der durch
diesen 'Ausdruck bezeichnete Zustand keine eigentliche
Strafe seyn; sondern diese Redensart deutet hier
nur eine Beschwerde an, die zwar ans der Sünde
der Voreltern und aus der wesentlichen Einrichtung
der memchlichen Gesellschaft, aus dem natürlichen
Verhaltnuß der Menschen gegeneinander entste-
het — eben nicht die oder Beschaffenheit ei-
ner von dem göttlichen Gericht zu erkannten Strafe
hat. Z. E. 4B. M. z z. sagt Gott, die minder
der
 
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