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Allgemeine theologische Bibliothek — 13.1779

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[Recensionen]
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[Recensionen XI-XX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22497#0162
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152 Briefe über den RelWttszustand
Stolz und Geiß gesättiget würde, über Toleranz
schreyen. Die Mühe würde vergeblich seyn, wenn
sich auch einer finden sollte, der gleich den Baals-
pfaffen, vom Morgen bis in (zum) Abend, um
Unschuldige zu verfolgen, die Diener des Staats,
die das Schwcrdt in Händen haben, anzurufen.
Wie würde sich Thomafius freuen, wenn er diefe
Zeiten erlebt hatte." Hernach wird von den
Rechten eines Landesherrn in Kirchensachen ge-
handelt. Derselbe ist berechtiget und dazu ver-
pflichtet, eine allgemeine Aufsicht über das Innere
der Kirche zu haben, oder, welches eben fo viel
ist, das Verhaltniß des Gottesdienstes gegen
das allgemeine Beste des Staats zu untersuchen
und einzurichten. Diefe Bestrgniß ist ein Ma-
jestäts-Recht. Hiervon muß man die fo genann-
ten Collegialrechte, die aus dem eigenen Inter-
esse einer Kirchengesellschaft, das mit dem Staate
nichts zu thun hat, herzuleiten sind, unterscheiden;
wovon hier gesaget wird, daß auch diese dem Lan-
desherrn zustehen, (wobey aber doch auf alte
rechtskräftige Verträge und einer Kirche ehemals
ertheilte Freyheiten billig gesehen werden muß).
Bey dieser Gelegenheit wird auch erklärt, welche
Religion eine herrschende sey, nemlich diejenige,
bey deren Uebung man alle Freyheit hat; daher
könne man sagen, daß, nachdem den Katholiken
 
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