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Allgemeine theologische Bibliothek — 13.1779

DOI issue:
[Recensionen]
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[Recensionen XI-XX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22497#0165
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in den preußischen Staaten, zter B. 155
vinz. Beyläusig kommt der Verf. wieder auf
den schwarzen Nock der Geistlichen, worüber er
schon im ersten Theil seine Meinung bekannt ge-
macht hat, und sucht dasjenige, was er hier da-
von sagt, mit einer Stelle aus dem Thomasiuü
zu bestätigen, macht ferner einige Erinnerungen
über die Streitigkeiten eines Predigers mit sei-
nem Kirch^npatron, und läßt sich endlich in eine
Untersuchung der Frage ein, in wie weit es er-
laubt sey, durch die Schürze in das Predigtamt
zu kommen? wobey er sich Slevogtö Abhand-
lung cle vocatione aä ?aftoratum iüb cou6itio°
ne matrimouu cum ckekuucti ^aüori8 vickus
uut 6!ia iueuuäi, bedient. In der Beylage zu
diesem Briefe wird aus einer alten brandenbur-
gischen Kirchenverordnung vom Jahr iss8 das-
jenige, was wegen der Patronen darinn ist ver-
füget worden, den Lesern vorgelegt.
In dem vier und vierzigsten Briefe macht
der Verf. den Anfang, die Religionsverfassung
in Pommern, preußischen AntheilS, zu beschreiben.
Die Lutheraner sind hier die stärksten. Die An-
zahl der lutherischen Prediger in dem preußischen
Vor - und Hinterpommern beläuft sich.ohngefähr
auf fünfhundert und fünfzig. Sie sind in Z7
Synoden cmgetheilt, wovon jede einen Präposi-
 
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