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Allgemeines kritisches Archiv — 1.1777

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Ersten Bandes erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22474#0154
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lichen Studium der römischen Gesetze, ist uns
eine Anmerkung, die wir schon ehmals ge-
macht hatten, wieder eingefallen. Die römi-
schen Großen, und insbesondre die Kaiser
selbst, säst ohne Ausnahme, hatten besondern
Geschmack an juristischen Subtilitäten. Man
weiß, das Corpus )uris enthalt eine Menge
Antworten, welche die Kaiser über ihnen vor-
gelegte oft schwer zu entscheidende Falle erteil-
ten, und man muß sich über den Scharfsinn
Verwundern, womit sie oft die verworrensten
Knoten ausiosen, oder doch aufzulösen schei-
nen. Von diesem Geschmack hak sich längst
alle Spur bey unfern Großen verloren. Viel-
leicht würde es sich der Mühe verlohnen, die
Ursachen und den Einsiuß dieses erwähnten
Geschmacks zu untersuchen. Nicht weniger
ungewöhnlich muß es uns Vorkommen, daß
die Kaiser selbst so oft in den Gerichtsfällen
saßen, nicht etwa bey Eröffnung derselben zur
Feyerlichkeit, sondern zu allen Zeiten, um
selbst die Partheyen zu hören. Suetoniuö er-
zehlk vom Claudius, die Advocaten hätten sei-
ne zu große Geduld nicht selten gemißbraucht;
Sie hätten ihn, wenn er Weggehen wollen,
zurückgerufen, ja sie hätten ihn wohl bey der
Toga fest gehalten, und einigemal sogar die
Beine umfaßt, daß er sich nicht, ohne sie
auszuhören, entfernen sollte.
(Hamb. N- Zeit, tter Veyt.)
 
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