Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

DOI Heft:
Zweyten Bandes Zweytes Heft
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0362
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext

das Volk im geringsten zu fragen.) Er unter-
sucht daher, ob es ein Vortheil für die öffent«
liche Freiheit snn würbe, wenn die Gesetze
durch die Sk'mmen des ganzen Volks gegeben
würden, welches er verneinet: hier wiedcrlegcer
wol des Rousseau Gedanken von der so genann-
ten Freiheit des englisr en Volks nicht anders
als durch willkührlich angenommene begriffe
von der Freiheit, und weiß er die Vorrheile,
welche dem Volke daraus zulliessen, daß es
Repräsentanten bestellt, wie auch die Wirkun-
gen, die in der englischen Regierung daraus
entstanden sind, daß das Volk seine Gewalt
seinen Repräsentanten völlig übertragen hak,
sehr künstlich herauszufetzen. —- Vom we-
sentlichen Unterschied zwischen der englischen
Regierung und der römischen Republik. —
In England ist alle vollziehende Gewalt außer
den Händen derer, in welche das Volk sein
Vertrauen setzt. — Von der Nutzbarkeit
der Gewalt der Krone. Von der Gewalt,
welche das Volk selbst ausübt, nämlich die Er-
wählung der Parlementsglieder. Hier ist Hr.
L etwas kurz und wemg praktisch. Von der
Preßfreiheit, welche er auserst vertheidigt und
lobt, wo ihn aber der Herr Uebersetzer recht
gut zurecht weiset. R. hat niemals ächte edle
Freiheit da finden können, wo jeder lüderlicher
Mensch für wenig Geld oder aus Verdruß
wegen einer abgeschlagenen Bedienung u. s. w.
Hre verdientesten Männer beschimpfet, ja den
Regen,
 
Annotationen