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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0363
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Z47

Regenten oft eben nicht versteckt angreist.
Selbst die Bestrafung eines solchen Buben ist
nicht hinlänglich. Und woher hat denn der
einzelne Mensch in der Societät das Recht er-
hallen, Handlungen des Oberhaupts öffentlich
-u tadeln und sein Betragen durchzuhecheln.—
Von dem Recht des Volks, der Wider-
setzung. Hier zeigt sich der Verfasser gar sehr
als einen Republikaner, welches vielleicht seine
eigentliche schwache Seite ist, die er in diesem
Werk weiset. Denn eben dieser Geist macht
ihn in verschiedenen Materien parkheyisch.
Die Richtigkeit der in diesem Werk enthalte-
nen Grundsätze sucht der Herr Verfasser zu be-
weisen, aus der besondern Art, auf welche die
Slaarsveranderungen in England allemal ihr
Ende erreicht haben. — Von einem zwey-
ten Unterschied zwischen England und andern
freien Staaken, in der Arr, wie die Gesetze
für die Freiheit der Unterrhanen in England
vollzogen werden- Diese Materie ist wohl
ausgeführt, nur verschweigt der Herr Verfas-
ser auch das fehlerhafte in dem Iusiitzwesen.
Wenn viertausend Advocaren sich in London
ernähren können, da müssen noch viele Unvoll-
kommenheiten im gerichtlichen Verfahren und
in den Gesetzen liegen. — Noch von dem
großen Unterschied zwischen der englischen Mo-
narchie , als Monarchie und allen anderen
Staaten, die diesen Namen führen. In den
Heyden letzten Abschnitten- wo er untersucht,
in
 
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