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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0364
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in wiefern die Beispiele der Nationen, welche
ihre Freyheit verlohren haben, sich auf Eng-
land anwenden lassen- und von der Natur
der in England vorfallenden Streitigkeiten
redet, herrscht wiederum etwas Declama-
kion, wie auch schon der Herr Uebersetzer
erinnert hat.
(Hall. N. gel. Zeit, istes St-)

Versuch einer Apologie der Todesstra-
fen von Andreas Ludolph Jacobi,
Landsvndicus zu Celle. Lemgo, in der
Mayerschen Buchhandlung, 1776. 8.
Dieser Verfasser raisonnirt ungefehr fol,
genderweise: Strafen sind überhaupt nöthig.
Man hätte sie nie erfunden, wenn die Menge
der Verbrecher sie nicht nöthig gemacht harte;
die Verbrechen sind alter, als die Strafen.
Einen andern Grund von der Notwendigkeit
der Strafen, glaubt der Verfasser in der
Vorsicht der Verbrecher zu finden, ihre Nebel-
thaten so viel möglich zu verbergen. Den Zu-
sammenhang zwischen diesem Grunde und die-
ser Folge bekennen wir nicht recht einzusehen.
Doch ferner, die Absicht aller Strafen ist,
vermittelst der durch sie erregten Furcht, die
Menschen, insbesondre den großen Haufen,
von
 
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