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Allgemeines kritisches Archiv — 2.1777

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Zweyten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22475#0428
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wird mit Neapel gemacht. Der Verf. liefere
zuerst Beyträge zur Statistik von diesem Rei-
che, nach der jezigen Verfassung, und ist ge-
sonnen, was jezt nur noch Skelett ist, bald
vollständig herauszugeben. Ein andrer Auf-
satz betrift die Accissreyheik der Geistlichkeit vow
Neapel, und Vorstellung der Interessenten
der Königl. Finanzgefalle. Zwevrens folgen
unter der Aufsrrift: Würtenberg^rnd Möm-
pelgardk, die von Forstnerische-Vriefe. Zum
dritten findet man verschiedene Aufsatze von
Rom, deren Statistik schon ausgearbeirer fer-
tig liegt, und nur günstigeGetegenheik, fiedem
Publico vorzutegen, erwartet. Hier kommen
von Rom folgende Aufsätze vor: i) Gutachten
des D. Saliceti, Arzt Clemens des XIV. von
der Ursache des Todes desselben; hier komme
Salicet- sehr schlecht weg. 2) Von Viio re-
xerro der (ckair uro-. in dieser Sache. ?) Aus-
zug von Büchern, die zu des Verf. Zeiten in
Rom verboten worden. Er har sie nach drey
Classen geordnet, weil jede einen besonder»
Grad des Verbots ausmachr. In die erste
gehören diejenigen Bücher, welche durch ein
ausdrückliches Breve, unter dem von Pabste
vorbehatkenen Bannstrahl verboten find; in
die zwote diejenigen, welche durch den Schluß
des Ketzergerichts; und in die dritte diejenigen,
welche durch ein Dekret von der Congregauon
verdammt worden find. Der Hr. Vers, sowol,
als unser Hr. D. Ernesti, kommen in diesem
Cara-
 
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