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Allgemeines kritisches Archiv — 3.1777

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Dritten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22476#0426
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che Lustbarkeiten das schwarze Geblüt zu ver-
dünnen behülflich ist: so werde von religiösen
Ausschweifungen nichts zu befürchten seyn.
Vey den Untersuchungen über die Duellen der
öffentlichen Einkünfte, ist der Vers, zwar nicht
ohne alle Ausnahme, doch sehr gegen die kauf-
männischen Unternehmungen der Souveräne;
Souveräne schicken sich nicht zu Kaufmännern,
und Kaufleute nicht zu Souveränen. Die
Kronländer (Kammergüker) sollten verkauft
und vereinzelt werden. In der Lehre von den
Auflagen setzt er vier sehr vernünftige und be-
kannte Grundsätze voraus; und findet freylich,
daß keine Gattung von Auflagen allen zusam-
men vollkommen gemäß sey. Am wenigsten
billigt er die Auflagen, die allernächst die gemei-
nen Arbeiter bezahlen müssen: weil mehr als
das Gleiche von den Ständen, die ihre Arbeit
gebrauchen, ihnen wieder bezahlt werden müsie,
die also bey einer unmittelbar auf fle gelegten
Tase besser stehn würden. (Im Hauptsätze
hat der Vers, wol unstreitig recht. Aber darin,
dünkt uns, ist er irrig, wann er behaupten will,
daß bey den Kopfsteuern, und den Auflagen auf
die Waaren, die der gemeine Mann nothwen*
dig braucht, eben so wie bey den Auflagen auf
fein Verdienst (XVa^es oflabour) mehr als
feine Abgabe ihm wieder bezahlt werden müsse.
Und dann kömmt es doch auch noch immer dar-
auf an, ob die Arbeitsamkeit fowol, als dieEin-
MsMMg Md Sorgfalt beym Gebrauch der
uöthi-
 
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