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Allgemeines kritisches Archiv — 4.1777

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Vierten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22477#0355
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zz-

so dem abziehenden Pachter abgefodert wird;
O^um- s9- von einem Mühlzwangc in Ansehung
des Müllers, dcnenjenigen, so sich seiner Mühle
bedienen wollen, selbige gegen den gewöhnlichen
Lohn zu verstärken; Num. 65. die bloße, nicht
durch lezren Willen geschehene, Erlassung der
Schuld giebr dem Schuldner keine sichere Be-
freyung; Num. 66. was für Verträge bey Lehn-
gürern ohne Einwilligung des Lehnherrns, Lehn-
mannes oder Milbelehntens überhaupt gültig
und ungültig sind, Num. 70. dieLehnsauflassung
ist bey dem Lehnherrn vorzunchmen, obgleich die
lehnbare Sache nur ern Zubehör von einem sol-
chen Grundstücke seyn sollte, welches von jenem
Lehnherrn nicht zu Lehn gehet; Num. 77. von
dec Strafe des Lehnmannes, welcher die Lehns»
erneuerung binnen gesetzmäßiger Zeit zu suchen
verabsäumet har; Num. 78. wenn ehe bey einem
Lehngme die Inventarienstücke für Lehn zu hal-
ten; 'Num. 79. von dem Gerichtsstände des Kon-
trakts ; Num. 80. von der Eydeszuschiebung
über die Legitimation bey einem Rechtsstreite;
Num. von den Fallen , da dre Ero
juciiciLÜs aErmgrivg und rwogriva clireciL
und courraria anzustellen ist, mir beygefügren
Formularen und einem besondern Rechtfälle;
Num. 8Z- von der Nachstellung nach dem Leben,
wenn ehe selbige eine gerechte Ursache zur Ehe»
fcheidung gicbek, und also dieDiverrienklage satt-
sam begründet; Num. 9t. von der Unverbind-
lichkeit eines Collegiums aus denen, Namens
P r Hessel-
 
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