Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Allgemeines kritisches Archiv — 5.1777

DOI Heft:
Fuenften Bandes Erstes Heft
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22478#0212
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
erhalten suchen, nicht bestimmt, — die must al-
so aus der Lage der Sache u. s. w. herauöge-
brachc werden. — e) Da nahm man aber
gleich ohne weitere Umstände an, sie hatten die
Sachen von den Aegyptiern borgen sollen.
Und weil nun kein Wiedergeben auf Seiten der
Israeliten erfolgte; so war's ein Borgen, das
gerechtfertigt werden muste, — welches man
fich denn auch angelegen seyn liest.
Wunderbar istö, daß von jeher, sowol die
jüdischen als christlichen Ausleger (so viel mir
bekannt sind) sich bey dem einmal angenomme-
nen Borgen beruhigt haben, und lieber mühse-
liger weise sich beschäftigt haben, es gegen Bibel-
feinde zu rechtfertigen, als genauer in die Lage
der Dinge hineinzugehen, und was ganz unan-
stößlges zu finden, wobey gar keine Rechtfer-
tigung nöthig ist; zumal da es doch bey dem
Borgen am Ende nur auf ein leidiges Wenden
und Drehen, daß die Sache nicht so auffallend
und kraßanstößig aussiehr, hinanslauft. Denn
mehr
e) Denn daß wie bas griechische wodurch
es die i.xx. hier gibt, ein allgemeines Wort für fordern
sey, das an jedem Ort aus der Verbindung und aus
der Cache selbst seine Bestimmung erhalt, von was
für einem fordern es jedesmal ru nehmen sey, bedarf
wol kaum eines Beweises. — Man vergleiche Ps. 2, g.
D. d. Richter 5, Jes. 7, -2 45, io Für borge»
hat sonst die hebr- Sprache ein eignes Wort, m'?-
 
Annotationen