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polnischen Gemeinden hinreiche, da wenigstens
dem Recensencen noch kein anderes Verspiel
bekannt worden, daß jene Sammlung zu einem
solchen, gewiß unthunlichen, Zweck bestimmt
oder gebraucht worden. Gegen die polnischen
Antitrinitarier, welche hier ^rianogriakspriltgL
heissen, wird eine große Sorgfalt, mit ihnen kei-
ne Kirchengemeinschaft zu unterhalten, erwie-
sen. Sie stehen hier immer mit dem Papst-
rhum in einer Klasse: es wird der Kirchenbann
darauf gefetzt, wenn Eltern ihre Kinder in die
Schuten dieser beyden Partheyen schicken, oder
sie nicht binnen kurzer Zeit abrufen. Über-
haupt muß in diesen Kirchen eine strenge Kir-
chenznchr geherrscht haben. Der Kirchenbann
wurde nicht allein auf hartnackige Bertheidi-
gung der Irrrhümer und bürgerlich strafbare
Verbrechen, sondern auch auf alles Karten-
spielen und Lanzen gesetzt, mit ausdrücklicher
Verwerfung des von einigen zwischen erlaubten
und unerlaubten Tänzen gemachten Unterschieds,
lieber die M'ldthatigkeit, Mit welcher die Mit-
glieder dieser Gemeinden, besonders die adlichen
Patronen, die Unterhaltungskosten von Kir-
chen und Schulen übernommen: über die Sorg-
falt, daß die Äerwalrung der KoÜegialrechte
nicht den Schein einer der bürgerlichen Obrig-
keit nachtheiligen Gerichtsbarkeit annehme, und
über die Einigkeit, die auf solchen Synoden ge-
herrscht, müssen dem Leser dieser Äkten Betrach-
tung
polnischen Gemeinden hinreiche, da wenigstens
dem Recensencen noch kein anderes Verspiel
bekannt worden, daß jene Sammlung zu einem
solchen, gewiß unthunlichen, Zweck bestimmt
oder gebraucht worden. Gegen die polnischen
Antitrinitarier, welche hier ^rianogriakspriltgL
heissen, wird eine große Sorgfalt, mit ihnen kei-
ne Kirchengemeinschaft zu unterhalten, erwie-
sen. Sie stehen hier immer mit dem Papst-
rhum in einer Klasse: es wird der Kirchenbann
darauf gefetzt, wenn Eltern ihre Kinder in die
Schuten dieser beyden Partheyen schicken, oder
sie nicht binnen kurzer Zeit abrufen. Über-
haupt muß in diesen Kirchen eine strenge Kir-
chenznchr geherrscht haben. Der Kirchenbann
wurde nicht allein auf hartnackige Bertheidi-
gung der Irrrhümer und bürgerlich strafbare
Verbrechen, sondern auch auf alles Karten-
spielen und Lanzen gesetzt, mit ausdrücklicher
Verwerfung des von einigen zwischen erlaubten
und unerlaubten Tänzen gemachten Unterschieds,
lieber die M'ldthatigkeit, Mit welcher die Mit-
glieder dieser Gemeinden, besonders die adlichen
Patronen, die Unterhaltungskosten von Kir-
chen und Schulen übernommen: über die Sorg-
falt, daß die Äerwalrung der KoÜegialrechte
nicht den Schein einer der bürgerlichen Obrig-
keit nachtheiligen Gerichtsbarkeit annehme, und
über die Einigkeit, die auf solchen Synoden ge-
herrscht, müssen dem Leser dieser Äkten Betrach-
tung