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Allgemeines kritisches Archiv — 6.1777

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Sechsten Bandes Erstes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22479#0221
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zu thuu, welches nebst dem Abgeordneten diese
Irrungen abthun sollte. Es wurde zwar im
Jahr 1526 wiederum eine Visitation eröfner,
sie wurde aber sogleich gehemmet, weil sich das
K- G> derselben nicht unterwerfen wollte, denn
unter den Fragstückcn worüber die K- G. Per-
sonen vernommen werden sollten, waren einige,
welche mehr ans eine Specialinquisition als auf
eine Visitation gerichtet waren. Es wurde da-
her im R. A. vom Jahr 1529 verordnet, die
unterbrochene Visitation fortznsetzen, allein
auch diese hatte keinen Fortgang, ohne daß man
die Ursach angeben kann, welche sie gehindert
hatte. Da der R. A. von 15ZO von neuem
auf die Visitation drang, so kam sie endlich
15^1 zu Stande, und wurde auf derselben dec
erste sogenannte Vifitationsabschied gemacht.
Sie war eine ausserordentliche, und ist in der-
selben der Ursprung von der Behandlungsart
der Visitationen in den meisten Stücken zu su-
chen. In dem zweyten Abschnitt fallt der in
dieser Lehre wichtige Regenspurger R. A- von
15Z2. nach welchem alle Jahr am r. May das
K. G. visitirt werden sollte. Die Reichsprala-
ren, Grafen und Städte, welche auf die bishe-
rigen Visitationen keinen Einfluß hatten, beka-
men zugleich das Recht denselben beyzuwohnen.
Man hielt daher schon im Jahr 15; z eine Vi-
sitation, welche, ob man gleich schon die iszr
gemachte Ordnung nicht gänzlich beobachttte,
dennoch glücklich beendiget wurde. Bis i5 52
kam
 
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