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Allgemeines kritisches Archiv — 6.1777

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Sechsten Bandes Zweytes Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.22479#0345
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32-

In der Vorrede an das personisicirte Pu-
blikum gicbk der Verfasser nicht sowol den Um
terricht in der praktischen Schreibart, als viel;
wehr die Art und Weise, die Gerechtigkeit ei*
uer Sache zu untersuchen, ehe ein künftiger
Sachwalter sie zu Vertheidigen übernimmt, in
Mustern al-gebildet, zur Bewegursache an,
diese Sammlung herauszugeben. Bey dieser
Gelegenheit kündigt er ein anderes Verhm
ben an, „einen elemcntarischen Grundriß zu
einem allgemeinen rentschen Recht oder Ge-
setzbuch zu schreiben, welches auf die Einfalt
des Rechts der Natur gegründet, aller Rö-
mischen Künstelet) und Spitzfindigkeit entnom-
men, dem Genius der teurschcn Nation an-
gemessen, einfach und plan, und mit einem
Wort so beschaffen seyn soll, daß nach selbi-
gem das Recht mehr gewiß, die Processe
aber viel kürzer werden können." (Viel
Glück! je mehr Versuche dieser Art, je
mehr Hofnnng endlich doch zum Zweck zu
gelangen; aber jetzt gleich alle Spitzfindigkei-
ten damit abzuschassen, die Steckenpferde der
größten und kleinsten unsrer juristischen Tech-
niker, dazu möchte wohl auch dec vollständig-
ste und sinnlichste Grundriß zu früh kommen
und falsche Wirkung thun.) Es sind aber
der hier mitgetheilken Rechtfälle nur zwey.
i) Eine höchstzweifelhaft und verdächtige,
aber gleichwol glücklich ausgeführre Schen-
kung unter den Lebendigen, die weder durch
Brief-
 
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