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H. D ü n t z e r

und in ihrem neuen Gebiete aufgestellt worden. Auf die ara soll
auch die Aeusserung deuten, welche der Geschichtschreiber Tacitus
den Gesandten der Tencterer, mit gewohnter rhetorischer Freiheit,
in den Mund legt (H. IV, 64), „die Römer hielten bis auf diesen
Tag Flüsse und Länder, ja gewissermassen den Himmel selbst ver-
schlossen". Der Himmel soll „mit der ara identificirt" werden,
insofern diese „durch die Ueberführung auf das linke Rheinufer den
rechtsrheinischen Germanen verschlossen" sei. Dass kein ehrliches
philologisches Gewissen diese Deutung zugeben könne, habe ich be-
reits Jahrb. LXXXI, 19 f. bemerkt; das dort Gesagte will ich nicht
wiederholen, nur den einen entscheidenden Punkt hervorheben. Unter
den durch die Römer verschlossenen Dingen (flumina ac terra* et
caelum quodammodo ipsum) sind nur Gaben der Natur genannt;
den Flüssen und Ländern kann nicht der Altar beigesellt werden,
sondern die Luft, die nach bekanntem Gebrauche als caelum be-
zeichnet wird. Hier ist für den, der nicht dem offenbaren Sinne
Gewalt anthun will, keine andere Fassung möglich. Somit kann
diese Stelle nichts für die ara beweisen; es lässt sich nicht mit
Wolf „daraus entnehmen", dass „die ara keine ausschliesslich Ubi-
sche, sondern eine mit andern deutschen Stämmen gemeinschaftliche,
dem Kriegsgotte, welcher im Eingang der Rede als oberster Gott
bezeichnet ist, geweihte Kultusstätte war", wie gern wir auch eine
neue Beweisstelle für die ara, gewännen: die Deutung ist einfach
als offenbares Missverständniss zurückzuweisen, und damit der ara
die Uebcrfahrt auf die andere Rheinseite zu erlassen. Mit welchem
Reckte hätten auch die Ubier, wäre die ara wirklich nicht von ihnen
allein geweiht, sie als ihr Eigenthum in ein fremdes Land schaffen
dürfen'? Unabhängig von dieser Missdeutung ist, was wir bei Wolf
(66) weiter von der ara vernehmen: „Dieselbe scheint hier nicht in
dem oppidum, aber dicht dabei, vielleicht in einem Hain zwischen
dem Winterlager und dem oppidum, welcher Raum für eine grosse,
dem Opfer beiwohnende Menschenmenge hatte, gestanden zuhaben."
Dass die ara zwischen dem Lager und der Stadt gestanden, nehme
auch ich an, aber Wolf hätte den Sehein als Wirklichkeit durch
die Worte des Tacitus begründen sollen, woraus sich ergeben würde,
dass von einer dichten Nähe nichts überliefert ist. Auch hätte
die andere mögliche Deutung, dass in der zum Beweise verwandten
Stelle des Tacitus ara Ubiorum Bezeichnung der Stadt sei, wider-
legt und der Ausdruck apud aram Ubiorum erklärt werden sollen.
 
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