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Altkunst GmbH <Freiburg im Breisgau> [Editor]
Die Sammlung des Direktors Vogel in Cronberg: Orientalische Kunst, Europäische Fayencen, Porzellane, alte orientalische Teppiche, Gläser, Bilder, Möbel ; Auktion am 15. und 16. März 1927 — Freiburg i. Br., 1927

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.23574#0010
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VERKAUFS = BEDIN GUNGEN.

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark (4,20 Goldmark -
1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige ent-
standene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunstauktionshaus für etwaige Beschädigungen,
Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Versteigerung, so hat
das Kunstauktionshaus ohne weiteres das Recht, dem Käufer auf dessen Kosten und
Gefahr die gekauften Gegenstände zuzusenden oder bei sich oder einem Dritten lagern zu
lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu verkaufen.

2. Bis zu 100 Mark wird um mindestens 1 Mark, über 100 Mark um mindestens 5 Mark ge-
steigert.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich im Augenblicke
des Zuschlages befinden; nach erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen berück-
sichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf gestellten
Gegenstände werden nicht gewährleistet, auch nicht die Vollständigkeit und Erhaltung
einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei
der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das
Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 10 Prozent vom Käufer erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betr. Gegenstand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet
das Los (Gesetz vom 10. Juli 1902).

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Freiburg i. Br.

ALTKUNST G.M.B.H. CASINO, FREIBURG I. BR

TELEPHON 1363 UND 1888. BELFORTSTRASSE 3 UND LÖWENSTRASSE 8.
 
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