VERSTEIGERUNGS=BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt in Reichsmark gegen sofortige Barzahlung, falls nicht
vorher anderweitige Zahlung verabredet ist.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten. Das
geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, bis 100 Mark wird um wenigstens 1 Mark, über
100 Mark um wenigstens 5 Mark, über 250 Mark um wenigstens 20 Mark und über
1000 Mark um wenigstens 50 Mark gesteigert.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzufassen und zu trennen.
Kann eine entstehende Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten.
Durch die Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Eigenschaft
und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen. Beanstandungen wegen
Beschaffenheit und irrtümlichen Angaben im Katalog können daher nach erfolgtem Zu?
schlag nicht berücksichtigt werden.
Die ersteigerten Stücke müssen innerhalb 24 Stunden nach Schluß der Versteigerung
abgeholt werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung, die Gefahr
jedoch nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Über*
nähme und Bezahlung geschieht mit größter Sorgfalt, jedoch auf Kosten und Gefahr
des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Aufträge jeder Art fallen
unter obige Bestimmungen
ALTKUNST G.m.b.H., CASINO
Die Versteigerung erfolgt in Reichsmark gegen sofortige Barzahlung, falls nicht
vorher anderweitige Zahlung verabredet ist.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten. Das
geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, bis 100 Mark wird um wenigstens 1 Mark, über
100 Mark um wenigstens 5 Mark, über 250 Mark um wenigstens 20 Mark und über
1000 Mark um wenigstens 50 Mark gesteigert.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzufassen und zu trennen.
Kann eine entstehende Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten.
Durch die Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Eigenschaft
und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen. Beanstandungen wegen
Beschaffenheit und irrtümlichen Angaben im Katalog können daher nach erfolgtem Zu?
schlag nicht berücksichtigt werden.
Die ersteigerten Stücke müssen innerhalb 24 Stunden nach Schluß der Versteigerung
abgeholt werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung, die Gefahr
jedoch nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Über*
nähme und Bezahlung geschieht mit größter Sorgfalt, jedoch auf Kosten und Gefahr
des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Aufträge jeder Art fallen
unter obige Bestimmungen
ALTKUNST G.m.b.H., CASINO