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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Erstes Heft
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Köhler, Ulrich: Die griechische Politik Dionysius des Aelteren
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0027

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POLITIK DIONYSIUS DES AELTEREN

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fuenften Jahrhunderts, welche durch die Yergleichung in ei-
nem Nebenpunkte selbst Licht erhalten. In dem Praeliminarfrie-
den vom J. 423, dessen Wortlaut Thukydides ueberliefert hat,
wird im Eingang bestimmt, dass das Heiligthum von Delphi
dem allgemeinen Besuch offen stehen und die Frevler am Ei-
genthum des Gottes ausfuendig gemacht werden sollen1. In dem
Friedensvertrag vom J. 421 hat der Eingangsartikel eine et-
was andere Fassung erhalten; nach einer summarischen Be-
stimmung ueber den freien Besuch der nationalen Heiligthue-
mer (twv lepwv tcov jcoivwv) werden dem delphischen Heiligthum
die Autonomie und andere Gerechtsame verbuergt2. Aus dem
Eingange der Urkunde vom J. 423 hat man schliessen wol-
len, dass bei der Abfassung die delphische Priesterschaft die
Hand im Spiel gehabt haben muesse3. Die angestellte Yer-
gleichung fuehrt vielmehr zu dem Schlusse, dass hergebrach-
termassen im Eingange der Friedensvertraege von allge-
mein griechischen Charakter die Gerechtsame und Interessen
des delphischen Nationalheiligthums verbuergt und gewahrt
zu werden pflegten. Unzweifelhaft haengt dies mit der Bezie-
hung des Heiligthums zur Amphiktionie zusammen. Ein sol-
cher Eingangsparagraph hatte in dem Vertrag des Jahres 371
gestanden und war mit den uebrigen Bestimmungen jenes
Tractats in den zwei Jahre spaeter aufgestellten Entwurf auf-
genommen worden. Die Frage, von welcher Art der in Aus-
sicht genommene Bau gewesen sei, lasse ich uneroertert. Del-
phi war wegen seiner national-religioesen Bedeutung auch
zum Sitz des Congresses ausersehen. Die letzten griechischen
Friedenscongresse, an denen Sparta Theil genommen hatte,
waren auch in Sparta abgehalten worden. In dem Wechsel
des Ortes spiegelt sich die Veraenderung ab, die in den Macht-

5 Thuk. IV 118.

2 Thuk. V. 18.

3 So Curtius Gr. Gesch. III S. 452 d. 3. Aufl., der aber S. 460 in dera
Bericht ueher den Nikiasfrieden von «den herkoemmlichen Bestimmungen ue-
ber den freien Zugang der nationalen Heiligthuemer und die unverletzliche
Selbststaendigkeit von Delphie spricht.

MITTH. D. ARCH. 11NST. I.

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