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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 1.1876

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Zweites Heft
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Köhler, Ulrich: Zur Geschichte des Nikiasfriedens
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https://doi.org/10.11588/diglit.29169#0188
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172 MISGELLEN

Oly. 89, 4 die Phylen die Prytanie verwaltet haben, bisher
nicht hat festgestellt werden können. Der Name des Antrag-
stellers aher kommt in der litterarischen Ueberlieferung über
die Zeitgeschichte zwei Mal vor; ein Thrasykles war Mit-
glied der beiden athenischen Gesandtscliaften, welche sich
im Früjahr imd Anfang Sommers 420 v. Ch. nach Sparta
begaben, um zuerst den Frieden und dann das Bündniss mit
den Spartanern zu beschwören (Thuk. V 19 und 24). Erwägt
man nury dass die Städte Phlius und Alea an der Strasse
lagen, welche von Korinth über Sikyon nach Mantinea führte
und liier in die grosse von Argos kommende Heerstrasse nach
Sparta einmündete,, so wird man auf die Combination ge-
führt*dass der Antragsteller von dem gleichnamigen Mitglied
der beiden Gesandtschaften nicht verschieden ist und dass
Polystratos und Asteas von den Athenern in die Zahl der
Wohlthäter und Proxenen des Staates aufgenommen worden
sind, weil sie den athenischen Gesandten auf der Reise nacli
Sparta Gastfreundschaft gewährt oder sicli ihnen sonst för-
derlich erwiesen hatten. Der erhaltene Yolksbeschluss muss
dann Ende Früjahr oder in der ersten Hälfte des Sommers
420 v. Ch. gefasst sein. Man könnte gegen diese Combina-
tion vielleicht einwenden, dass die Megarer Korinther und
Thebaner dem Nikiasfrieden nicht beitraten und dass die athe-
nischen Gesandten unter diesen Umständen den Seeweg über
Argos der Landreise über Korinth vorgezogen haben möch-
ten. Aber jene Staaten konnten darnals schwerlich wagen
sich an einer athenischen Gesandtschaft zu vergreifen oder ihr
den Weg zu verlegen, sowenig als sie sich beikommen liessen
allein den Krieg gegen Athen fortzuführen. Pflichtet man mei-
ner Auffassung bei, so tritt dass Decret des Asteas aus der
Zalil der bedeutungslosen Ehrendecrete in die Reihe cler ge-
schichtlichen Documente; zugleich wird ein neuer Anhalt
gewonnen für die Ermittelung der Reihenfolge der Phylen in
der Verwaltung der Prytanie im Jahre des Archon Aristion.

ü. KOEHLER.
 
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