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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 2.1877

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Heft 1
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Weil, Rudolf: Von den griechischen Inseln
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https://doi.org/10.11588/diglit.29491#0090

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66

VON DEN GRIECHISCHEN INSELN

Stufenanlage links von der Kapelle sind sonst die einzigen
Reste des alten Heiligthums. An der der Kapelle vorliegenden
künstlich hergestellten Felsterrasse sind Fundamenteeines 17
Sehr, langen 7 Sehr, breiten mit der Langseite gegen den
Bergabhang gestellten Gebäudes, das nord-südliche Orienti-
rung zeigt.
ln süd-östlicher Richtung führt von hier aus ein Weg
schwach ansteigend bis zum Ostende des Stadtbergs, und zwar
SO;, dass ihm rechts die Stadtmauer in grösserer oder gerin-
gerer Entfernung zur Seite bleibt, links die Akropolis und der
am dichtesten behaute Theil der Stadt.
Zu letzterem, den wir zunächst zu betrachten haben, führen
mehrfache Stufenanlagen jenseits des Xpic-ros. Was hier als
Akropolis bezeichnet wird, sondert sich nur gegen S. und S.
W. deutlich von dem unteren Theil der Stadt, an den ande-
ren Seiten ist die Senkung eine allmählichere. Aus den mas-
senhaft hier vorhandenen Grundmauern, Marmortrümmern,
Säulentrommeln hält es schwer sich ein irgendwie anschau-
liches Bild zu machen; sie lassen aber zusammen mit den
am Platz gefundenen Inschriftbasen und Marmorstatuen (vier
sind noch vorhanden) keinen Zweifel darüber, dass hier die
öffentlichen Gebäude vereinigt waren, umgeben von zahlreichen
Privatgebäuden, die theilweise über grossen Cisternen er-
richtet sind. Nordwärts von hier liegt das Haus, woran als
Eckstein ein Block mit grossem Phallus eingemauert ist (Ross
Inselr. S. 64, A. A. H Taf. 13 n. 8), ein Apotropäon aus römi-
scher Zeit, das gleich heim Bau des Hauses angebracht wurde.
Unterhalb desselben, aber schon ausserhalb der Stadtmauer-
linie befinden sich die Felsstufen, bei denen nach der von
Ross herausgegebenen Inschrift (Inselr. I 61 Böckh n. 109)
eine Hekate und ein Priapos errichtet waren 3). Rechts davon

3 Die an der Lesart geltend gemachten Zweifel sind grundlos ; Bursian Geogr.
II 526 hätte nicht nach Philologus XXIV 330 ändern dürfen. Die dort mitge-
theilten Varianten Rossischer Inschriften sind fast sämmttich werthlos. Z. 1 be-
ginnt mit .!2A' 1. Z. 3 MNHMOXYNONOHPA$rOAE^rAPrnYn'NETEY2EN
 
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