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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 2.1877

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Heft 2
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Köhler, Ulrich: Attische Psephismen aus der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.29491#0177

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ATTISCHE PSEPIIISMEN

145

[Tx^s Kstow oü; xxT^y^Y^^ 'AQ-/ivx?oL* ou g'd'i^xx-
x]'/)?^ XvY.
Das auf dem oberen Theile des Steines eingegrabene Pse-
pbisma bezieiit sich auf die Stadtgemeinde von Iulis auf
Keos und zerfällt seinem Inhalte nach in drei Abschnitte. In
dem ersten Abschnitt wird die Entrichtung einer alten Schuld
der Mieten geregelt (Z. 5-17). Im zweiten Abschnitt wird
verordnet, dass die beschworenen Verträge (ot opxcn xxt xt
cjvOvixxt.), welche der Strateg Chabrias, zugleich im Namen
der von den Athenern zurückgeführten Keier, mit den Keiern
abgeschlossen habe., in Iulis öffentlich aufgestellt werden
sollen (Z. 17-27). Im dritten Abschnitt wird Verbannung
verhängt über diejenigen Mieten, welche die beschworenen
Verträge übertreten und gegen die Athener und ihre Verbün-
deten Krieg geführt haben, dann trotz des über sie ausge-
sprochenen Todesurtheils nach Keos zurückgekehrt sind., die
Säulen mit den Verträgen entfernt und die Freunde der Athe-
ner., die von diesen zurückgeführt sind, getödtet oder vertrie-
ben haben. Daran schliessen sich verschiedene Belobigungen
an (Z. 27 -56). Auf der unteren Hälfte der Steinplatte waren,
in Gemässheit des zweiten Absatzes des voranstehenden Pse-
phisma, die mit den Keiern abgeschlossenen Verträge und
zwar in der Form der bei dieser Gelegenheit gewechselten
Eidschwüre eingegraben. Wie sich aus den erhaltenen Resten
mit Sicherheit entnehmen lässt, waren drei Eidesformeln
verzeichnet. Auf die erste Formel, deren Ueberschrift voll-
ständig erhalten ist, hatten die Strategen der Athener und
ihre Verbündeten geschworen (Z. 57-69). Die Ueberschrift
der nächstfolgenden Formel ist verstümmelt, doch lassen die
Reste darüber keinen Zweifel, dass an der zweiten Stelle der
Eid verzeichnet war, welchen die Städte auf Keos den Athe-
nern und ihren Verbündeten geleistet hatten (Z. 69-81). Von
der dritten Formel sind nur wenige Sylben erhalten. Dieser
Eid kann nach der Lage der Umstände nur von den Keiern
geleistet worden sein, welche von den Athenern zurückge-
führt worden waren; eine andere Partei, von welcher ange-
 
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