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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 2.1877

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Heft 2
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Köhler, Ulrich: Attische Psephismen aus der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.29491#0181
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ATTISCHE PSEPHISMEN

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Städte offen für Theben Partei ergriffen und wie es scheint
ihre Schiffe zu der thebanischen Flotte stossen lassen (vgl. Z.
27 ff. Tou7L7]TG)v OL 7rxpx6xvTE$ TOo$ opxotn; xxt vx; auvQvixx^
XXL TTo'Xsg^O'XVVS^ EVXVTLX vtp TU) W6. XXL KeLOL$ XXL
TOL^ xAAon cuggxyon ^); die vertriebene Partei hatte sich
nach Athen geflüchtet. Nachdem die thebanische Flotte die
östlichen Gewässer wieder verlassen hatte war^ wohl noch
im Herbst oder Winter desselben Jahres, ein aus athenischen
und bundesgenössischen Schiffen bestehendes Geschwader
(vgl. Z. 57 f.) unter dem Oberbefehl des Strategen Chabrias 2
ausgelaufen, um die wankend gewordenen Bundesgenossen
in der Treue zu befestigen, die abgefallenen zur Pflicht zurück-
zuführen. Letzteres war auf Keos geschehen. Im Namen der
Verbündeten hatte Chabrias Verträge mit den keischen Städ-
ten vereinbart, deren Inhalt wir aus den darauf geleisteten
Eiden kennen lernen.
Danach bildete die Wiederaufnahme der keischen Städte
in den Seehund mit Amnestie für das Vergangene die Grund-
lage der Verträge (Z. 58-62). Die Amnestie war auch durch
die von den Athenern zurückgeführten Keier beschworen wor-
den (Z. 82ff.); die Athener hatten im Namen des Bundes
eidlich die Garantie dafür übernommen, dass die Heimge-
kehrten ihrer Verpflichtung nicht untreu würden (Z. 62-64).
Den vor der athenischen Flotte geflüchteten Iveiern wurde in
den Verträgen frei gegeben heim zu kehren und in ihre alten
Besitzrechte wieder einzutreten (Z. 64-66) A Ausser den

* Unter opxot xa't cuv9v)xzc sind hier nicht die mit Chabrias, sondern die
beim Eintritt der Keier in den Bund oder besser die von den Mitgliedern be-
schworenen Bundesvertraege überhaupt zu verstehen.
2 Chabrias wurde im J. 365 im oropischen Processe freigesprochen und be-
fehligte im J. 359 die Soeldnertruppen des Tachos in Aegypten; es hindert
nichts anzunehmen dass er in der Zwischenzeit in Athen Strateg gewesen sei.
3 Die Bestimmung st 3^ -ctg [ßouXsvat xa-cot,]xEtv auirov onoo av
ßoüXyjiac vü)[v ougpta^tBMV noXEjmv otxouvia -cot ^auiou xapno5o9at kann, obwohl
aUgemein gefasst, doch nur in dem oben angegebenen Sinne gemeint gewesen
sein. Die Ergaenzung der Stelle rührt von Herrn Kumanudis her.

MtTTH. D. AUCH. )KST. U,


 
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