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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 2.1877

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Heft 2
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Köhler, Ulrich: Attische Phratrieninschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.29491#0219

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MISCELLtA

187

Grenzsteinen nicht auf eine !Jnie zu stellen^ auf denen die
Formel mit opot; stehend ist. Jede derselben sollte nicht das
Eigenthum des Gottes in seiner Ausdehnung feststellen son-
dern die Heiligkeit des Ortes an dem sie aufgestellt war anzei-
gen. Während die Grenzsteine, dazu bestimmt sind die Rechte
des Eigentümers zu wahren^, hatten diese Inschriften die
Bedeutung an die Pflichten zu mahnen ^ welche Religion und
Sitte den Burgern gegen jeden einer Gottheit geweihten Ort
auferlegten. Xu vergleichen ist die bekannte noch nicht sicher
gedeutete Inschrift Corpus rnscr. AC. I 503 :
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!n dieselbe Kategorie gehört ferner auch die nachstehende
Inschrift., welche im Westen der Stadt Athen in den Funda-
menten des Yarvakion gefunden sein soll:
ArOAAnNO^PATPQiOY
Alle diese Aufschriften tragen einen mehr polizeilichen als
rechtlichen Charakter.
Durch die oben mitgetheilte Inschrift wird die Zahl der
uns bekannten Namen attischer Phratrien um einen vermehrt.
Ausser der Phratrie der 'A/pn^xE kannten wir bisher nur
noch die Phratrie der AuxlsR; aus einem auf die Verpachtung
eines der Phratrie angehörigen Grundstückes bezüglichen
Beeret derselben ^Corpus ruscr. AC. II 600). Abgesehen von
der Endung lässt keiner der drei Phratriennamen eine Ver-
wandtschaft mit der übrigen attischen Nomenciatur erken-
nen. Ausser den bis jetzt erwähnten besitzen wir noch zwei
attische Phratrieninschriften, beides Fragmente von Belo-
bigungsdecreten von Phratrien ^ Corpus /uscr. AC. 11 598
und 599). Die Inschrift 598 ist in Athen auf der Burg
gefunden; aus der Stadt Athen scheint auch das oben edirte
 
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