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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 2.1877

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Heft 3
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Köhler, Ulrich: Drei Hypothekensteine aus Sparta
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https://doi.org/10.11588/diglit.29491#0319

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Drei Hypothekensteine aus Spata.
Nach dem attischen Familienrechte ging die Mitgift, welche
die Ehefrau ihrem Eheherren zubrachte., zwar in den Be-
sitz, nicht aber in das Eigenthum des letzteren über. Die
Consequenz hiervon war, dass der Ehemann den Niessbrauch
der Mitgift hatte, im Scheidungs- oder Todesfälle aber,
wenn keine erbberechtigten Kinder vorhanden waren, das
Capital an die Familie der Frau zurückzuzahlen gehalten
war. Um ihre Rechte sicher zu stellen konnte die letztere
beanspruchen, dass der Ehemann hei der Übernahme der
Mitgift Grundstücke von dem gleichen Werthe hypothekarisch
verpfändete (x7roixgxv). Auf dem verpfändeten Grundstück
wurde zur Urkunde ein Hypothekenstein (opo$) errichtet.
Von einem solchen rührt die nachstehende Aufschrift her:

OPO^XQPtOYKAt
OtKt A^APOT!MH
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XXX

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UTftoU LKTp[oS].
XXX

Der Stein ist in der Umgebung des Dorfes Spata gefunden
worden und gehört der Zeit nach in den Anfang des zweiten
vorchristlichen Jahrhunderts. Dem Zweck entsprechend ent-
hält die Urkunde, ausser der Bezeichnung der verpfändeten
Grundstücke und der Angabe des Betrages der Mitgift, den
Namen der Frau und denjenigen ihres Vaters,
während der Name des Ehemannes nicht genannt ist. Dies
ist die gewöhnliche, aus vielen Beispielen bekannte Fassung
solcher Urkunden.

MITTH. D. ARCH. INST. II.

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