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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 3.1878

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Zweites Heft
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Köhler, Ulrich: Documente zur Geschichte des athenischen Theaters, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.34745#0146

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432

ZUR. GESCHICHTE DES ATHENISCHEN THEATERS

öffentlich aufgestellt, sondern hantig die Kränze obendrein
von Staatswegen dnrch Herolde proclamirt. Auf die gesetz-
lichen Bestimmungen über Ort und Zeit der Proclamationen
von Ehrenkränzen brauche ich hier nicht einzugehen, für
meinen Zweck genügt es, wenn ich mich an die in den Ver-
leihungsdecreten vorkommendenVerordnungen halte. Es liegt
in der Natur der Sache, dass,, je feierlicher der Moment der
Proclamation, um so grösser die Ehre für den Beliehenen
war. Dem entsprechend wird in den Decreten der älteren Zeit
die Proclamation an dem tragischen Agon der grossen Diony-
sien oder an dem gymnischen der grossen Panathenäen ver-
ordnet *. Später werden beide Feste vereinigt und seit der
Mitte des dritten Jahrh. etwa der gymnische Agon der Eleu-
sinien hinzugefügt. Zu diesen Agonen tritt zeitweise., in der
letzten Hälfte des dritten und im zweiten Jahrhundert, noch
der gymnische Agon an den Ptolemäen hinzu 2. immer aber
nimmt der tragische Agon an den grossen Dionysien, welcher
Jahrhunderte hindurch der Sammelpunkt aller gebildeten
Hellenen war, die erste Stelle ein.
Die beiden ältesten Verordnungen über die Proclamation
goldener Kränze, welche bis jetzt zum Vorschein gekommen
sind., datiren aus den Jahren 410 und 393 mscr. AfA i

* Wenn in dem Decret b. Boeckh, Seeurkunden S. 464 die Proclamation aut
den Agon der Thargeiien verlegt wird, so ist dies eine Ausnahme, die sich aus
den Umständen des FaUes erklärt. Die an den Dionvsien proctamirten Kränze
mussten nach dem Gesetz der Athene geweiht werden (Aeschin. g. Ktesiph.
46) und getangten atso in den Schatz der Goettin. Dieselbe gesetztiche Bestim-
mung muss auch für die grossen Panathenäen gegoiten haben : in Schatzur-
kunden der Athene werden sowoht die an den Panathenäen wie die an den
Dionvsien verkündeten Kränze aufgeführt, vgl. Rangabis Ant. Hell. 848 A und
850 (die Texte b. Rang, bedürfen der Verbesserung). Daraus ist zu erklären
die Stelle in dem Decret zu Ehren des Spartokos und Pärisades ('A9?jvonov Vt
S. 152, aus d. J. 347 v. Chr.) Z. 24 ff. xat ciEtpavMsat ypucA cispaVM flavaS^-
va!ot$ "ops [asyloikots... xa't avayopsüstv ... Bt vou; avsmavoug avavt9faor
Ti) 'A9^va TQ [loltäSt, tO'j; a9Xo9Aa$ et; vöv vsö avau9Aat *rou; ovsyavou;
Ypä'^xvia^ xiX.
- Vgl. z. Corp. inscr. Att. H 465; die Eleusinien und Ptolemäen zum ersten
Mal ebda. 341.
 
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