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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 3.1878

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Zweites Heft
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Köhler, Ulrich: Documente zur Geschichte des athenischen Theaters, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.34745#0148

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134

ZUR GESCHICHTE DES ATHENISCHEN THEATERS

braucht wurde., wählte man dafür den genaueren Ausdruck
TpxytptiGjv xx^G) xy&vL oder Tpxytp^o?; xxtvol^. Damit wer-
den nicht die neuen Aufführungen als etwas den grossen
Dionysien Eigentümliches im Gegensatz zu den Lenäen
hingestellt;, wie gesagt worden ist; die xxtvot Tpxyt?3(A stehen
im Gegensatz zu der -nxVxnx vpxy^^tx, welche spätestens seit
der Mitte des vierten Jahrhunderts neben den neuen Stücken
aufgeführt wurde. Nie fehlt in diesen Formeln der Name des
Festes,ein Anzeichen, dass seit dem vierten Jahrhundert auch
mit den Lenäen tragische Aufführungen verbunden waren,
was durch nicht wegzuleugnendc literarische Zeugnisse be-
stätigt wird.
Ganz vereinzelt steht die Formel xvs^s?v T&v GTsmxvov ev
TS) OexTptp Amvuchm; in dem Corp. mscr. A^. 11 328 abge-
druckten Decret da. Der Ausdruck ist in jeder Beziehung un-
genügend ; die Inschrift, welche, wenn sie ächt wäre, in die
erste Hälfte des dritten Jahrhunderts gesetzt werden müsste,
ist eben eine unverschämte Fälschung und die auf die Pro-
clamation bezügliche Formel aus dem gleichfalls unächten in
die Kranzrede § 120 eingelegten Actenstück wahrscheinlich
entnommen.
Die Verordnung xvsETs?v Tov CTspxvov Anwuct^v T. gsy. vpx-
ytp^S)v vS) xxLvS) xyS)vt findet sich noch in Decreten, welche
nahe an die Kaiserzeit heranreichen (vgl. Corp. fnscr. A/L 11
481 Z. 63 und 482 Z. 54, letztere Inschrift aus der Zeit zw.
39 und 32v. Chr.). Hierin kann ich nicht, mit Madvig Kl. phil.
Schriften S. 462, eine leere Formel sehen; es müssen, wenn
auch gewiss sehr unregelmässig, noch tragische Agonen im
alten Sinne abgehalten worden sein. Bei der Abfassung der
Decrete konnte man noch nicht vorauswissen, ob an dem näch-
sten Feste der Agon nicht statt finden würde; man erliess
daher die Verordnung und liess es darauf ankommen, ob die-
selbe in allen Punkten ausführbar sein würde.

U. K.
 
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