DIE ARBEITEN ZÜ PERGAMON 1900 — 1901
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In der Urkunde ist weder gesagt, welche Stadt die Proxenie
verleiht, noch welcher Stadt der Geehrte angehört. Das Fehlen
der ersten Bestimmung und die lakonische Kürze des Wortlau-
tes sprechen dafür, dass der Demos von Pergamon den Be-
schluss fasst. Da aber in den sonstigen pergamenischen Volks-
beschlüssen der aeolische Dialekt nicht Anwendung ' findet
(s. J. v. P. I. 5 aus dem Anfang des III. Jhclts.), so ist diese
Auffassung nicht über jeden Zweifel erhaben. Vielmehr muss
die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, dass wir das in
Pergamon aufgestellte Exemplar des Proxenieclekretes einer
äolischen Stadt für einen Pergamener vor uns haben.
67. Bruchstück einer Marmorplatte, 0,20 hoch, etwa 0,08
dick ; links abgewetzter Rand, aber nicht rechtwinklig zur Schrift,
vielmehr ringsum gebrochen. BH 0,008; ZA 0,005. In der Samm-
lung am Konak, Fundort unbekannt. Abschrift von Conze.
. . . ιαν γιν — — — — — — — — —
. α]υτών άρ— — — —- — — — — — —
. . . μενοι κ — — — — — — — — —
. ν δικαίαν κα — — — — — — — — —
5 . τε πολύ καλλ[ι— — — — — — — — —
ο]υσης θεωρο[υ— — — — — — — — —
. . ν αυτής έκ|— — — — — — — ■— ,—
. . ΰπαρχουσα [— — — — — — — — δι-
ανομήν κατεσ — — — — — — — —-παρ-
ίο ε] καλούν Μυτιλ[ην — — — — — — —καθό-
τι] συνέθεντο π[ρός άλλήλους, μηδέν έτι αύτοΐς άπολειφ-
θήναι μήτε έγκλημα μήτε
ν]ε!κος διαφορα[ς έχόμενον — — — — -— —-
Die Zugehörigkeit dieses Bruchstückes zu der Urkunde über
den Grenzstreit zwischen Mytilene und Pitane J. ν. P. I 245 ist
durch Inhalt und Schriftcharakter gesichert. Es kann also, Ob-
wohl dies ünbezeugt ist, nicht die ursprüngliche Dicke erhalten
sein, die dort 0,215—0,23 beträgt. Möglicherweise liegt daher
auch in betreff des linken Randes eine Täuschung vor. Für den
Fall, dass er doch ursprünglich sein sollte, haben wir die ver-
mutliche Zahl der fehlenden Buchstaben durch Punkte ange-
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In der Urkunde ist weder gesagt, welche Stadt die Proxenie
verleiht, noch welcher Stadt der Geehrte angehört. Das Fehlen
der ersten Bestimmung und die lakonische Kürze des Wortlau-
tes sprechen dafür, dass der Demos von Pergamon den Be-
schluss fasst. Da aber in den sonstigen pergamenischen Volks-
beschlüssen der aeolische Dialekt nicht Anwendung ' findet
(s. J. v. P. I. 5 aus dem Anfang des III. Jhclts.), so ist diese
Auffassung nicht über jeden Zweifel erhaben. Vielmehr muss
die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, dass wir das in
Pergamon aufgestellte Exemplar des Proxenieclekretes einer
äolischen Stadt für einen Pergamener vor uns haben.
67. Bruchstück einer Marmorplatte, 0,20 hoch, etwa 0,08
dick ; links abgewetzter Rand, aber nicht rechtwinklig zur Schrift,
vielmehr ringsum gebrochen. BH 0,008; ZA 0,005. In der Samm-
lung am Konak, Fundort unbekannt. Abschrift von Conze.
. . . ιαν γιν — — — — — — — — —
. α]υτών άρ— — — —- — — — — — —
. . . μενοι κ — — — — — — — — —
. ν δικαίαν κα — — — — — — — — —
5 . τε πολύ καλλ[ι— — — — — — — — —
ο]υσης θεωρο[υ— — — — — — — — —
. . ν αυτής έκ|— — — — — — — ■— ,—
. . ΰπαρχουσα [— — — — — — — — δι-
ανομήν κατεσ — — — — — — — —-παρ-
ίο ε] καλούν Μυτιλ[ην — — — — — — —καθό-
τι] συνέθεντο π[ρός άλλήλους, μηδέν έτι αύτοΐς άπολειφ-
θήναι μήτε έγκλημα μήτε
ν]ε!κος διαφορα[ς έχόμενον — — — — -— —-
Die Zugehörigkeit dieses Bruchstückes zu der Urkunde über
den Grenzstreit zwischen Mytilene und Pitane J. ν. P. I 245 ist
durch Inhalt und Schriftcharakter gesichert. Es kann also, Ob-
wohl dies ünbezeugt ist, nicht die ursprüngliche Dicke erhalten
sein, die dort 0,215—0,23 beträgt. Möglicherweise liegt daher
auch in betreff des linken Randes eine Täuschung vor. Für den
Fall, dass er doch ursprünglich sein sollte, haben wir die ver-
mutliche Zahl der fehlenden Buchstaben durch Punkte ange-