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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 27.1902

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Prott, Hans Theodor Anton von; Kolbe, Walther: [Die Arbeiten zu Pergamon 1900-1901], [3], Die Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.41308#0093
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DIE ARBEITEN ZU PERGAMON 1900 — 1901 83
Einnahmequelle des Staates. Es können infolgedessen wirkliche
Finanzkrisen eintreten, wenn das Monopol der Bank durchbro-
chen wird. Diesen Fall zeigt das Finanzgesetz von Mylasa, bei
dessen Besprechung Th. Reinach die Nachrichten über öffent-
liche Banken im Altertum zusammengestellt hat1. Dort wurde
das Monopol der Bank und damit zugleich die Einnahmen der
Stadt durch das heimliche Wechselgeschäft geschädigt. Umge-
kehrt sind es in Pergamon die Wechsler, welche sich Übergriffe
gegen das Publikum und die Geschäftsleute erlaubt haben (Z. 7).
Z. 8—24: Schädigung der Konsumenten. Zwischen
der Stadt Pergamon und den Inhabern der öffentlichen Bank ist
ein Vertrag (συναλλαγή Z. 7, 43) abgeschlossen worden, dem
gemäss die Wechsler verpflichtet sind, im Verkehr mit den Ge-
schäftsleuten einen Silberdenar für 18 As zu verkaufen und für
17As zu kaufen2. Der Silberdenar ist die allgemeine Reichsmünze;
das άσσάριον, als λεπτός χαλκός (Z. 9, 21, 35) bezeichnet wie J.v.P.
II 374 D 7 und Inschriften von Magnesia 164, 12, ist die pro-
vinziale Kupfermünze. Dass diese «auf den Fuss des Reichsas
gemünzt, aber im Kurs gegen dasselbe so abgefallen war, dass
erst ungefähr 18 Assaria mit einem Reichsdenar eingewechselt
worden seien», hatten Hicks Greec inscr. in the Brit. Mus. III
S. 139, 141 und Kubitschek Pauly-Wissowas Realenc. II 1742 f.
vor allem aus der ephesischen Salutaris - Inschrift erschlossen
und wird durch die neue Urkunde bestätigt. Die Wechsler haben
sich aber mit dem κόλλυβος von einem As auf den Denar nicht-
begnügt. Das Publikum sucht natürlich dem Zwange wechseln zu
müssen möglichst zu entgehen und erfindet sich zwei Auswege :
1. Der Einkauf auf dem Markte wird en gros gleich für meh-
rere Denare gemacht, so dass das Kupfer nicht ausgegeben wird
und nicht an die Bank zurückfliesst. In diesem Falle haben die
Wechsler den κόλλυβος von einem As für jeden ausgegebenen
Denar direkt von den Käufern eingetrieben. Sie konnten das
wohl nur durch Vermittelung der Marktbehörde, also der Ago-
ranomen. Dieser Missbrauch wird durch den Erlass abgestellt,
da die Konsumenten dadurch mit einer Steuer belegt würden

1 BCH 1896, 523 ff. Vgl. Keil Anotiymus Arg. 79, I.
2 Einen ähnlichen Fall aus späterer Zeit s. bei Procopius hist. arc. 25 S. 72D.
 
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