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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 27.1902

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Rubensohn, Otto: Paros, 3, Pythion und Asklepieion
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https://doi.org/10.11588/diglit.41308#0248
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238

O. RUBENSOHN, PAROS III

νεωποιός (IGlns V 173 11, v; 176) und in dem oben (S. 223) be-
handelten Verbot des Feueranzündens der νεωκόρος genannt.
Die in dieser Inschrift vermutungsweise eingesetzten "θεωροί
sind keine Beamten des Asklepieion, sondern eine politische
Behörde von umfassenderer Bedeutung. Ebensowenig darf man
als Beamten des Heiligtums den επιμελητής των αγώνων be-
zeichnen, nach dem in einer der Haarweihungs - Inschriften
(IGlns V 173 v) datiert wird. Es handelt sich bei ihm um eine
vorübergehende, ehrenamtliche, Funktion. Ob die erwähnten
Agone zu der Feier der Apaturien (s. oben S. 228) gehörten
oder den Teil eines Festes des Asklepios bildeten, lässt sich
nicht entscheiden. Agone hat es bei verschiedenen Kulten in
Paros gegeben (vgl. Athen. Mitt. 1898, 413 f.). Näheres über
die sicher gefeierten Asklepieen ist uns ebensowenig bekannt
wie über die Feste zu Ehren des pythischen Apollon.
Kairo, Oktober 1902.

O. Rubensohn.

Berichtigung.
Zu S. 220. Es ist nachzutragen, dass der Steinmetz sich anscheinend bemüht
hat, στοιχηδόν zu schreiben.
IGlns V 118 (s. S. 222 unten) Z. 3 ist an erster Stelle nur der obere Teil
einer senkrechten Hasta erhalten.
IGlns V 126 (s. S. 223) Z. 2 ist nach επιμέλειαν das Wort tiv« einzusetzen.
Z. 6/7 muss der erste der erhaltenen Buchstaben unter das π von ϊπ]νευόντων
gerückt werden, was sich aus technischen Gründen im Druck nicht ermög-
lichen liess.
 
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