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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 48.1923

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Fraenkel, Hermann: Attische Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.29492#0029
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ATTISCHE INSCHRIFTEN

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(4.) xai 1 vjtoßbjua xardßXrjjia a <p. A. djced'coxe. Der Unter-
schied gegen (3.) besteht vermutlich darin, daß im Falle (4.)
zunächst die Rückgabe an die Behörde stattfand, und diese das
Gerät, ohne es in die Magazine aufzunehmen (das hätte mehr
Buchungen und Rechnungen erfordert), dem neuen Trierarchen
zuteilte.

(5.) lotlov o U. Ev. elörjveyxe. Dies ist die häufigste, und
interessanteste Herkunftsbezeichnung. In den Marineurkunden
kommt eiöcpegco bisher, soviel ich sehe, nur 803 vor, und dort
gleich fünfmal. Die Bedeutung ist am klarsten d 20: der Schatz-
meister fiir die Werften des Jahres 347/46 hat von den Trier-
archen (nach Gebrauch zuriickgeliefertes) Gerät erhalten, es
auf der Stele (als zuriickgeliefert) verzeichnet, aber ovx elörjveyxe,
d. h. nicht auf die Magazine gebracht. (Diesen Sinn ‘auf den
Vorratsraum bringen’ hat elocpeQco oft, z. B. Xen. Obc. VII 20ff.)
Jetzt erstattet (ajtoöedcoxs) er das unterschlagene Staatsgut, teils
in Geld, teils in natura. Die letzten Posten lauten: ,Anker fiir
44 Schiffe’; raQQov ov 6 öelva eia/jveyxe — dieses dreimal mit
verschiedenen Namen. Auf Grund welcher dunklen Geschäfte
die drei Männer das Ruderwerk an Stelle des schuldigen Schatz-
meisters einlieferten, können wir nicht wissen; vielleicht hatte
der Beamte es zu ihrem Nutzen unterschlagen (Boeckh S. 382).
Jedenfalls hatten sie im eignen Namen nichts zuriick zu er-
statten; als Schuldner stand einzig Euthymachos da, den Trier-
archen — wenn die drei zu ihnen gehört hatten — war Quittung
erteilt worden; cov eXaßev jtctQa rcöv xQLrjQÖQycov xai ocx eia/jveyxe
yQaipag ev rrj 6r/jXi^ heißt es ja. So holen die drei, für Euthy-
machos, das Versäumte jetzt nach: eiö/jveyxev. Daß eia/jveyxe
von der Riicklieferung des trierarchischen Staatsgeräts nach der
Benutzung gebraucht sein könnte, läßt sich aus dieser Stelle
nicht erweisen.

1 Wenn vor dem Relativsatz bei (4.) und (5.) mehrere Geräte auf-
geführt waren, so blieb unklar, auf wie viele davon sich der Relativsatz
bezog, und wie viele andrerseits als aus den Magazinen ausgegeben,
ohne Zusatz einfach genannt sein sollten (1.). Vermutlich war zu dieser
Abgrenzung das sonst nicht übliche xaL bestimmt, das ein paarmal vor-
kommt. In den Fällen von (2.) ist Ü zur Abgrenzung verwandt.

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