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Amira, Karl von
Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels — München, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.1171#0008
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169

gerade die Hand zu einem bestimmten Gegenstande zeichenhaft in räumliche. Beziehung
trete, wie z. B. durch Berühren, Ergreifen, Darreichen, haben wir es mit echter Gebärde,
d. h. symbolischer Handbewegung zu tun. In solchen Fällen kann allerdings und wird
oft die Sache sich so verhalten, daß die Hand für sich allein nicht das ganze Symbol
ausmacht. Pflegt man im gewöhnlichen Leben Handbewegungen dieser Art nicht als
.Gebärden' zu bezeichnen, so werden wir ihnen doch diesen Namen in einem weiteren
Sinne zugestehen müssen. Als echte Gebärden im engeren Sinne bleiben dann die-
jenigen Symbole übrig, die ausschließlich in Handbewegungen bestehen. Mit ihnen allein
sollen sich unsere Erörterungen befassen. Die echten Handgebärden weiteren Sinnes
schalten wir ebenso wie die unechten aus, weil sie nur im Zusammenhang mit andern
Zweigen der Symbolik besprochen werden könnten.

Wollen wir nun prüfen, in wie weit die Überhaupt in den Bildernandschrii'ten vor-
kommenden echten Handgebärden der Symbolik des Rechts und nicht jener des Künstlers
angehören, so werden wir nur über diejenigen rasch hinweggehen dürfen, deren Ursprung
aus subjektiver Symbolik ohne weiteres offensichtlich ist. Größenteils sind sie auch schon
in der Emleituny zur Ausgabe der Dresdener Bilderhandschrift besprochen. Die andern
zerfallen in zwei Gruppen, eine voraussichtlich kleinere, für deren Zugehörigkeit zur
Symbolik des Rechts unmittelbare Quellenbelege zu Gebot stehen, und eine größere, die
wegen Mangels solcher Belege zunächst zweifelhaft bleibt.

Die einzelnen Gebärden ordnen wir unter fortlaufenden Ziffern, indem wir vorerst
nur ihre äußeren Merkmale, und zwar provisorisch die an der rechten Hand auffallenden,
maßgeben lassen, nach Typen an, denen wir jeweils ihre Varianten beigesellen. Es wird
stets zu berücksichtigen sein, in wie weit die Gebärde einer Hand von einer Ausdrucks-
bewegung oder Gebärde der andern Hand begleitet ist. Hiebei werden wir aber
der signifikatorischen Tendenz der Illustration eingedenk bleiben müssen, die leicht das
Nacheinander als gleichzeitig darstellt, so daß nur scheinbar die Bewegungen beider Hände
zusammengehören. Wie mit der begleitenden Bewegung einer Hand verhält es sich auch
mit der begleitenden Körperhaltung.1) Für sich allein würde uns diese hier nicht
zu beschäftigen haben. Aber wir müssen mit der Möglichkeit rechnen, daß durch sie der
Sinn der Handgebärde determiniert wird.

Die Namen, worunter die Gebärden angeführt werden, wollen nichts über deren
wahre Bedeutung oder Notwendigkeit aussagen. Sie sind zum Teil in früheren kunst-
oder kulturgeschichtlichen Erörterungen üblich gewesen und deshalb hier beibehalten.
Teils aber sind sie nach dem ersten äußeren Eindruck gewählt, den die Gebärden gewöhn-
lich erwecken werden oder auch nach den häufigsten Fällen, in denen sie auf unsern
Sachsenspiegelbüdern vorkommen.

Beim Nachweis des Materials gehe ich in der Regel von D aus, weil diese Hs. die
Sachsenspiegel-Illustration am vollständigsten bietet und weil sie am genauesten veröffent-
licht ist. Die Hs. W, die eine Kopie von D, benütze ich nur, soweit sie Lücken von D
ergänzt. Bei der Hs. 0 ist daran zu erinnern, daß sie in einem sehr ansehnlichen Teil
ihrer Bilder diejenigen ihrer Vorlage N im Gegensinn und überdies vergröbernd wieder-
holt, weswegen dort oftmals ein Gestus scheinbar in der linken Hand auftritt, während er

l) Hierüber im Allgem. schon die Einleitung zur ,
 
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