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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0082
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V.

DIE RÜSTUNGEN

Die Rüstungen Herr Eyke von Repgowe hat sein Rechtsbuch vor allem seiner
eigenen ritterlichen Gesellschaft zugedacht. So nötigt es denn
immer wieder von neuem den Illustrator, das Leben in Waffen
zu schildern oder doch zu berücksichtigen; und man möchte darum
erwarten, über das Waffenwesen zwischen 1250 und 1350, einer
Zeit, in der es so vielen und einschneidenden Veränderungen unter-
lag, reiche Aufschlüsse aus dem großen Bilderschatz zu empfangen.
Diese Erwartung wird jedoch in empfindlichem Maße getäuscht.
Die Ursache liegt nicht etwa nur in der technischen Oberfläch-
lichkeit, womit so oft die Zeichnungen ausgeführt sind, und in
Mißverständnissen der verlorenen Vorlagen, sondern auch und
noch mehr in ihrem abbreviatorischen Charakter, wie ihn der
Zweck der Illustration mit sich brachte. Eine auch nur annähernd
systematische Darstellung vom Waffenwesen auf dem Höhepunkt
der Ritterzeit läßt sich also auf Grundlage dieses Materials nicht
geben. Und auch abgesehen von seiner Lückenhaftigkeit bleibt
vieles unsicher und dunkel. Insbesondere trifft dies unsere Kennt-
nis von der zur Heerfahrt dienenden Rüstung, weniger unsere
Kenntnis von der Rüstung zum Zweikampf. Beide müssen wir aus-
einander halten.

A) Rüstung zur Heerfahrt.
1. Angriffswaffen der Ritter.

Heeresrüstung Es kommen vor als Hiebwaffe das Schwert, als Stoßwaffe die
Lanze, als Fernwaffe die Armbrust.

Das Schwert Das Schwert — aller Waffen wichtigste, darum das Haupt-
stück des Heergerätes und darum dessen Repräsentant (Bd. I Ein-
leit. 23), J. Grimm, A4..4II 104, Siegel, Erbr. 82 N. 335a) — hat
im wesentlichen die nämliche Gestalt wie in der Manessischen Hs.,
und zwar immer (auch als Richtschwert): gerade zweischneidige
Klinge, sehr breit im obern Teil und gegen die Spitze zu schmaler,

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