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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0171
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der Grafschaft Hartenstein, ferner der Blutgerichtsbarkeit zu Sop-
pen und zu Meissen, der Herrschaft Frauenstein, Märcker, Beitr.
226, 240 ff., 445, 449. Man sieht, die Reihenfolge Fürsten und freie
Herrn des Textes gleicht in den Augen der Illustratoren der Rei-
henfolge Fürsten und Grafen, wie sie seit dem Aufkommen des
jüngern Reichsfürstenstandes von den Urkunden beobachtet
wurde.

Daß der Meister von X zum Repräsentanten des 4. Heerschildes
noch nicht den Burggrafen von Meissen, sondern den Grafen von
Wernigerode wählte, obgleich ihm der Burggraf näher lag, erklärt
sich daraus, daß zu seiner Zeit die Burggrafen noch in Meissen
hausten, er also fürchten mußte, bei ihnen Anstoß zu erregen, wenn
er ihnen ihre Abhängigkeit vom Markgrafen vor Augen führte. Den
Zeichner von D brauchte diese Rücksicht nicht zu bewegen, da zu
seiner Zeit die Burggrafen ihre Wohnung längst auf den Frauen-
stein verlegt hatten (Märcker 114).

5 a (Taf. 9)

1. Zu Ldr. I 3 §3: In dem houpte — ein andir glit und U.nge- 5a (Taf. 9) i.
zweiter bruder kint — nayl mage. Fehlerhaft liest D erste sippe zu
täte, richtig 0 erste sibbe tale. Der Buchstabe N, grün, verweist
auf den Texteingang Nu merkit etc.

= Wllal (bei Spangenb., Beytr. tab. IXa rechts). In 08a
1,2 (bei Spangenb. tab.VII links) sind die beiden Figuren auf
zwei Bilderstreifen verteilt, und zwar, wie sich sogleich zeigen wird,
in verkehrter Ordnung. Vgl. Geneal. 369. Auch die Punkte, die zur
Lokation der Verwandten dienen, sind hier nur sehr undeutlich
und verständnislos eingezeichnet. Eine zweiköpfige Gestalt, wie wir
sie in D WO antreffen, fand sich auch in einer „glossierten Hs. des
Hamburger Statuts von 1497" in Spangenbergs Besitz: „Vater
und Mutter bilden einen Rumpf mit zwei Köpf en, und auf den auf-
gehobenen Armen und ausgestreckten Händen und Fingern
sind die übrigen Verwandtschaftsgrade bezeichnet", Spangenb.
Beytr. 165.

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