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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0174
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zeichnet als die Personen, deren Kinder sie sind, weil sie jünger
sind (Bd. I Einleitg. 24f.). Überdies bekunden sich die Väter als
solche durch die Schutzgebärde der 1. Hand {Handgeb. 225). Die
drei Vettern tragen in dieser ihrer Eigenschaft gleichfarbige Röcke,
die beiden Doppelverwandten auch gleichfarbige Beinkleider. In-
dem jeder einen der drei Halme (oder eins der drei Bänder) er-
greift {Handgeb. 256) zeigt er seine erbrechtliche Gleichstellung
mit den beiden andern Vettern an. Wegen der Halme vgl. was in
Bd. I Einleitg. 23 über die symbolischen Ähren gesagt wurde. Einen
mehr als subjektiv symbolischen Sinn hat das Ergreifen der Halme
nicht. Insbesondere ist es nicht brauchbar zum Nachweis eines
Instituts der erbrechtlichen Besitznahme oder gar einer bestimmten
Form derselben, selbst wenn man mit J. Fr. B ehrend, Anefang
und Erbengewere 52 hinter der Terminologie des „Erbe nehmens"
(got. arbinumja; agf. grfenuma, fries. erfnoma, nord. erfname, erf-
gename, mhd. erbneme, wozu auch noch wnord. taka arf, arftak,
arftaki usw.) mehr suchen dürfte als eine Metapher. Einräumen
könnte ich nur, daß die dem Zeichner bekannte Zeremonie des
Anefangs (s. unten bei 21 a 5) ihn zur Erfindung obiger subjektiver
Symbolik mag angeregt haben. Zur Erklärung von Nr. 2, 3 s. Gru-
pen,De urore theot. 1911

Daß weder Nr. 2 noch Nr. 3 sich auf den Text In deme ellebogin
usw. beziehen kann, ist ohne weiteres ersichtlich. Folglich hat der
Maler von Nr. 3 den Buchstabe / irrtümlich eingesetzt. Er hat den
Textinhalt nicht überlegt.

5 b (Taf. 10)

5b (Taf. io) i. 1. Zu Ldr. I 3 a. E.: Di sippe went (1. lent, so richtig 0) — vunften.

Farben: 1) Kleid rot; — 2) Rock grün, Beinkleider rot; — 3. Alba
des Papstes weiß, Dalmatika blau, Casula rot, Tiara weiß mit gol-
denen Kronen und goldener Kreuzblume. Das Szepter und die
Trauringe golden. Bildbuchstabe D dunkelblau.

= Wllb 1 (bei Spangenb., Beytr. tab. IXa links), wo aber die
Ringe auf den Armen der beiden ersten Figuren weggelassen sind.

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