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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0186
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linke Hand, während die Bewegung seiner rechten wohl als An-
eignungsgestus aufzufassen sein dürfte; vgl. Handgeb. 220f., 223. D.
illustriert also in beiden Bildhälften nur den Schlußsatz Von des
phaffen — phrunde hat, und der Bildbuchstabe S ist jetzt falsch.
Er war richtig, wenn X eine Szene wie O schilderte. Wie dem aber
auch sein mag, jedenfalls ist entweder in der Y- oder in der N-
Gruppe unserer Hss. eine durchdachte Umarbeitung der ursprüng-
lichen Komposition vor sich gegangen.

6a(Taf.ii)4. 4. Zu Ldr. I 6 §§1,2: Mit welchem gute — echt geborn sin. Das
Goldgefäß im folgenden Streifen gehört noch zu diesem Bilde.

Farben: 1) Bock rot, Beinkl. blau; 2) Bock blau, Beinkl. rot;
3) die Leiche in weißes Tuch gehüllt; 4—6) Böcke abwechselnd
grün, dunkelblau, grün, Beinkl. grün, rot, grün; 7) Bock rot, Beinkl.
blau. Das Reliquiar golden. Der Bildbuchstabe M golden auf
blauem Grund, W grün.

= W12a4 (bei Spangenb., Beytr. tab.X). Ähnlich O 10a 4 (bei
Spangenb. tab.VIII). Doch sieht man nur 6 Figuren und von
denen hinter der Bahre nur die Oberkörper; drei von ihnen er-
heben die r. Hand zum Schwur, während die vierte (vordere) nur
mit der 1. Hand auf ihren Hintermann weist. Fig. 6 scheinbar mit
der Gebärde der Ehrerbietung. Die Leiche liegt wie in O 9b 2 unter
einer Decke. Die drei Würfel (ein Vierzehnerwurf) sind unter der
Bahre gezeichnet; daneben ebendort drei Becher.
Nachlaß- £jar jst zunächst so viel, daß der Leichnam den Erblasser, die

schulden

Becher seinen Nachlaß vorstellen, klar ferner, daß wir in dem
Manne, am Kopfende der Bahre (Nr. 7 in D, Nr. 6 in O) den Erben
zu erkennen haben, dem gegenüber der in § 2 des Textes erwähnte
Angriffseid geleistet wird. Mit der linken Hand weist er hinab auf
die fahrende Habe, den Becher, den man sich eben so wie in O
unter der Bahre gezeichnet denken muß. Denn er zahlt die Nach-
laßschulden nur mit der Fahrnis. Seine rechte Hand legte er wahr-
scheinlich in X an den Griff der Bahre, wie in O 9b 2 der Erblasser
(s. oben S. 165). So wenigstens würde sich am leichtesten die Be-

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