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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0197
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blau, Beinkl. gelb; — 4) Rock' rot, Beinkl. lichtgrün; — 5) (Ricln
ter) wie in Nr. 1—3. Bildbuchstabe Wt golden auf Menniggrund.

= W 12b 4. Sachlich übereinstimmend, doch kompositionell ver-
schieden 0 IIa3: 1. wie in D die Szene vor dem Richter, der je-
doch steht; unter den beiden Männern vor ihm findet eine Geld-
zahlung statt; r. liegt ein Toter auf der Bahre; dabei stehen zwei
Männer, von denen einer dem andern einen Zweig reicht, dagegen
keiner einen Reif trägt.

Die erste Szene ist die zur Linken: vor Gericht gibt einer einem N»chlaß'

° forderungen

andern „sein Silber" (— so deutlich in O, während in D die Mün-
zen fortgeblieben sind —), wogegen der Empfänger des Geldes
durch Erheben seiner rechten Hand ein Gelöbnis ablegt (vgl. aber
'Handgeb. 189). Rechts folgt die zweite Szene: der Zahler aus der
vorigen ist gestorben, wie zwar nicht aus D, wohl aber aus O zu
ersehen; seinem Erben, der wahrscheinlich in X an den gleichen
Farben aber an seinem kleineren Wuchs kenntlich war, „leistet"
der Empfänger des Geldes — ursprünglich wohl ebenfalls in die
nämlichen Farben gekleidet wie in der vorigen Szene — was er
dem Erblasser gelobt hat, und zwar zuerst „fahrende Habe", reprä-
sentiert durch den Goldreif, den der Erbe schon in die rechte
Hand genommen, und „Eigen" unter dem Symbol des Zweiges
(oben 1171), den der Erbe mit der 1. Hand ergreift.

Seltsam nimmt sich nach dem oben S. 95 ff. Dargelegten der
hölzerne Sessel mit Rücklehne aus, auf dem hier der Richter sitzt.
Vielleicht ist er versehentlich aus 7 a 1 herüber genommen.

5. Zu Ldr. I 9 § 2: Wer ouch dem andirn — er es im geligen wirt. 6b(Taf.i2)5.
Vgl. die Anmerkungen zu 7 a 1.

Farben: 1) Rock rot, Beinkl. lichtgrün; — 2) Rock dunkelblau,
Beinkl. unbemalt; — 3) Rock von Grün und Lichtrot quadriert,
Beinkl. weiß und grün geschrägt. Das Wappen 3 weiße Kellen (?)
in Rot. Bildbuchstabe W golden auf dunkelblauem Grund.

= W 12b 5. Abweichend O IIa 4 (teilweise abgeb. bei Bü-
sch in g, Wöchentl. Nachrichten IV Taf. I 1), wo Fig. 2 und 3

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