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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0200
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Gut — und stirbt, indem er zurücksinkt. Die Abwendung seines
Gesichts zeigt, wie in 6 b 5, an, daß er das Gut noch nicht be-
kommen hat. Sein Erbe fordert es vom Herrn, indem er mit der
R. die Halme an sich zieht und mit der L. den Befehlsgestus aus-
führt. Vgl. oben 6a 1.

7a(Taf.i3)3. 3. Angeblich zu dem Satz: stirbt der herre — da noch irwerbin
mach in Ldr. I 9 § 4.

Farben: 1) Rock blau, Beinkl. rot; — 2) Rock rot, Beinkl. licht-
grün; der Gegenstand in der r. Hand der Figur, anscheinend ein
Henkelgefäß, golden; — 3) Herrentracht. Bildbuchstabe S ebenso
wie in der Korrektur am Textrand unbemalt.

= W13a3. Abweichend Ollb 3, wo Fig. 1 mit der L. auf den
sitzenden Herrn (Fig. 3) deutet und mit der R. nach der 1. Hand
von Fig. 2 greift, der Herr aber sich abwendet.

Empfangs- pjie Erklärung des Bildes sowohl in D als in O bietet Schwierig-
verzug u °

keiten. Der Text-§ besagt: Wenn der Vassall A dem B verspro-
chen hat, ihm sein Lehen aufzulassen und beim Herrn, C, die Be-
lehnung zu erwirken, so hat er ihm einen Termin dazu vor dem
Herrn anzuberaumen1). Weigert sich B zu diesem Termin zu
kommen und stirbt C oder ändert C hinterher seinen Sinn und ver-
weigert die Belehnung, so kann B von A nicht verlangen, daß die-
ser sich zu einem neuen Termin einfinde, um den Herrn zur Be-
lehnung zu bestimmen, sondern es ist jetzt Sache des B, hiezu
die erforderlichen Schritte zu tun. Aber zur Auflassung bleibt A
verpflichtet, wofern es dem B gelingt, den Herrn zur Belehnung
zu bewegen.

Ein Sonderfall Die Illustratoren haben von den zwei Fällen, die sich in der
Person des Herrn ereignen können, einen veranschaulicht, und
zwar D das Sterben des Herrn, O seine Weigerung2). In der

*) Statt der Worte dasz he da zu kume hat O noch den ursprünglichen Text dat he
dar na ride. Der Sinn ist aber der gleiche. Vom „Einreiten" in der Bedeutung des Ein-
lagers (obstagium), wie v. Sydow, Erbr. 352 meint, ist keine Rede.

*) Ober die subjektiv-symbolische Bedeutung des Sichabwendens s. Bd. I Einleitg. S. 29,
Handgeb.,230.

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