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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0204
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als Streitroß, oben S. 75 f.) für sich allein, als Fig. 3 teilt er den
Nachlaß seines Vaters, der als Leiche am Boden liegt, mit seinen
zwei Brüdern (B, G). Den beweglichen Nachlaß vertreten die Geld-
stücke in den Händen der 3 Erben, den unbeweglichen die wach-
senden Halme. A teilt den Nachlaß mit B und C, indem er einen
Halmbüschel ergreift, d. h. die Liegenschaften bekommt, und da-
für Geld an B und C herauszahlt. Wahrscheinlich sollten die Far-
ben bei Fig. 2 und 3 die gleichen sein.

7b(Taf.i4)2i. 2 links. Zum ersten Satz von Ldr. 111: Heldit ouch der vater —
an sine schult gelosit.

Farben: 1) (weiblicher Leichnam) Rock rot, Mantel grün,
Schleier weiß; — 2) Rock grün und gelb quergestreift; Beinkl. grün;
— 3) Rock rot, Beinkl. grün; — 4) Rock blau; — 5) Rock rot; —
5) (bärtiger Mann) dunkelblau. Bildbuchstabe H golden auf
blauem Grund.

= W 13b 2 links. Mehrfach abweichend 0 12a 4, wo der bärtige
Mann seine 1. Hand nicht über den Kopf des einen Kindes hält,
sondern ihm auf die 1. Schulter legt, ferner sich gegenüber nicht
zwei Personen, sondern nur eine hat, endlich der weibliche Leich-
nam ganz in ein Tuch eingewickelt ist.
Herausgabe i)er weibliche Leichnam stellt die Mutter dar, die der Text als

des Mutter- '

gutes, gestorben voraussetzt. Ihre und ihres überlebenden Mannes ge-

"Vfitcrgcwnlt

meinschaftliche Kinder werden als noch unerwachsen zu ihren
Häupten sichtbar. Zum Zeichen, daß sie unter seiner Vormund-
schaft stehen, hält in D der Vater — Bart und ältliche Züge kenn-
zeichnen ihn als den „älteren" (s. oben S. 187) — seine 1. Hand über
den Kopf des einen Kindes (Schutzgebärde, Handgeb. 275) oder
legt er (minder richtig) in O die Hand auf dessen Schulter. Vgl.
Handgeb. 225—227, wo übrigens auch die Konstanzer Richen-
thalhs. fol. 78 a (Hand des „Zuchtmeisters" über der Mündel) hätte
angeführt werden sollen. — Dem Vater gegenüber stehen dieselben
Kinder erwachsen und mit dem Befehls- (Forderungs-) Gestus ihr
Muttergut fordernd. Zum Zeichen ihrer Identität mit Fig. 4,5 weist

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